7557 pässe in fünf jahren: auch ersatzdokumente vom bamf führen oftmals nicht zur ausreise

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Hunderttausende Menschen haben kein Bleiberecht in Deutschland. Viele reisen mangels Dokumenten nicht aus. Doch selbst wenn das Bamf aushilft, gelingt das aus unterschiedlichen Gründen


oftmals nicht. Rund 220.000 Menschen waren in Deutschland Ende vergangenen Jahres ausreisepflichtig, dürfen sich also als Ausländer eigentlich nicht in der Bundesrepublik aufhalten, haben


hier kein Bleiberecht. Während etwa nach Syrien und Afghanistan derzeit de facto nicht zurückgeführt wird, scheitern Ausreisen in andere Heimatländer häufig an fehlenden Papieren. Denn: Ein


Land nimmt seine Staatsbürger nur dann zurück, wenn es sich dabei nachweislich um die eigenen Staatsbürger handelt. Hier kommen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge


(Bamf) ins Spiel. In insgesamt 7557 Fällen hat das Bamf in den vergangenen fünf Jahren Passersatzpapiere beschafft, in denen eine Person vollziehbar ausreisepflichtig war. Das erklärte die


Behörde auf Anfrage des Tagesspiegels. Demnach war die Beschaffung in rund der Hälfte der Fälle im Zeitraum von 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich oder


zielführend. Das Bamf beschafft im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen der Länder Ersatzpapiere für bestimmte Herkunftsländer und für drei Bundesländer komplett. Im Zusammenhang damit


organisiert die Behörde Sammelanhörungen mit Experten aus den entsprechenden Ländern zwecks Identifizierung der jeweiligen Staatsangehörigen. MEHR POLITIK SEHEN SIE HIER In den Jahren 2020


bis 2024 konnten auf dieser Basis demnach 511 Papiere im Jahr 2020 beschafft werden, 1491 im Jahr 2021, 1422 im Jahr 2022, 1833 im Jahr 2023 und 2200 im Jahr 2024. Die Papiere seien jeweils


den Bundesländern, die für die weitere Umsetzung zuständig sind, zur Verfügung gestellt worden. Allerdings war das in mehr als der Hälfte der Fälle nicht zielführend – entweder, weil es


nicht zu einer Ausreise kam, dies unklar blieb, oder schließlich doch eigene Dokumente vorgelegt wurden. Das Bamf betonte gegenüber dem Tagesspiegel, dass die Behörde für den Ausgang dessen


nicht verantwortlich sei. 12 PROZENT LEGTEN DOCH REISEDOKUMENTE VOR Konkret sei dies in den Jahren 2020 bis 2024 bei insgesamt 57 Prozent der eingereichten Amtshilfeersuche der Fall gewesen.


28 Prozent seien gescheitert, weil in der Zwischenzeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sei oder ein Abschiebeverbot durch das zuständige Bundesland. In 21 Prozent der Fälle sei der


Aufenthaltsort der betreffenden Ausländer seit mehr als zwei Jahren unbekannt. Und in 12 Prozent der Fälle wurden seitens der Betroffenen schließlich doch Reisedokumente vorgelegt. Laut


Bamf dauert es manchmal Wochen und manchmal Monate, die Papiere zu beschaffen. Und es funktioniert auch nicht in jedem Fall.