Auslaufmodell: papp-lohnsteuerkarte verschwindet bis 2010

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Dann sind Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch direkt auch ans Finanzamt zu übermitteln. Viele Beschäftigte, die


ihre Lohnsteuerkarte für 2004 abgegeben haben, erhalten sie nicht mehr zurück. "Wir wollen die Papp-Lohnsteuerkarte total abschaffen", sagte der Leiter der Steuerabteilung, Gerhard


Juchum, am Dienstag. Für einen völligen Wegfall müssten aber einige Voraussetzungen erfüllt sein, etwa die bis 2007 abgeschlossene Vergabe einer Identifikationsnummer. Bereits 2005 soll in


mehreren Ländern ein Internet-Portal - ein virtuelles Postfach beim Finanzamt - als Pilotverfahren gestartet werden. 2010 soll laut Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks dann eine


vorausgefüllte, virtuelle Steuererklärung bundesweit möglich sein. Der Steuerpflichtige könnte dann - nach kurzem Abgleich seiner Daten - am PC per Knopfdruck seine Steuererklärung


erledigen. DEUTSCHLANDS LAHME ELSTER 1999 wurde in den Steuerverwaltungen das "ELSTER-Programm" (ELektronische STeuerERklärung) eingeführt. Kurze Zeit später folgte die Möglichkeit


zur elektronischen Abgabe der Lohnsteueranmeldung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen beträgt in Deutschland bei der Einkommensteuer


rund 6 Prozent, bei Anmeldungssteuern etwa 20 Prozent. In Skandinavien sind es laut Hendricks weit über 50, in Island sogar rund 70 Prozent. Das heutige Verfahren mit der Pappkarte -


alljährlich in einer anderen Farbe - stammt aus dem Jahr 1925. In deutschen Unternehmen werden weit mehr als 30 Millionen Lohnsteuerkarten in Karteikästen verwaltet. Bisher erhielt ein


Arbeitnehmer die Karte mit einer angeklebten Jahresaufstellung über Gehalt und Abzüge zurück, um seine Steuererklärung ausfüllen zu können. Künftig erhält er vom Arbeitgeber - mit Ausnahme


kleinerer Firmen - nur noch einen Ausdruck der Jahresaufstellung. Zudem soll das ELSTER-Programm weitere, für die Besteuerung relevante Daten wie Ertragssteuern, vermögenswirksame Leistungen


und andere Angaben einbeziehen können. Am Ende soll ein persönliches Online-Portal stehen, über das Bürger, Finanzamt und Unternehmen papierlos kommunizieren.