Investitionsbooster, e-autos, körperschaftssteuer: klingbeil plant milliardenschwere entlastungen für unternehmen

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Der Finanzminister setzt einem Medienbericht mehrere Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag um. Demnach soll auch der Kauf von Elektroautos begünstigt werden, die Körperschaftsteuer sinken.


Bei ihrem ersten Koalitionsgipfel hatte die neue schwarz-rote Bundesregierung unter KANZLER FRIEDRICH MERZ (CDU) Maßnahmen beschlossen, um die kriselnde Wirtschaft in Deutschland


anzukurbeln. BUNDESFINANZMINISTER LARS KLINGBEIL (SPD) bringt Medienberichten zufolge nun UMFASSENDE STEUERSENKUNGEN FÜR UNTERNEHMEN auf den Weg. Schon am Mittwoch könnte sein „Gesetz für


ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ das Kabinett passieren. DIE ENTLASTUNGEN WÜRDEN ÜBER JAHRE ANWACHSEN UND SOLLTEN 2029 DANN 17


MILLIARDEN EURO BETRAGEN, berichtete das „Handelsblatt“ („HB“) am Wochenende unter Berufung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Nachrichtenagentur Reuters schreibt unter Berufung auf


das Referentenpapier für 2027 von rund 11,3 Milliarden Euro. Auch die Nachrichtenagentur dpa berichtet über den Gesetzentwurf. > Die Steuerpolitik spielt eine entscheidende Rolle bei der


 Förderung > von Wachstum und Innovation. LARS KLINGBEIL, Bundesfinanzminister (SPD) Klingbeil wolle damit mehrere Maßnahmen umsetzen, auf die sich Union und SPD IM KOALITIONSVERTRAG


verständigt hatten. Dazu zählten ein Investitionsbooster, eine Senkung der Körperschaftsteuer und neue Abschreibungen für Elektroautos. „Mit dem vorliegenden Gesetz werden prioritäre


Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung umgesetzt, von denen unmittelbar ein starkes Signal für die kurzfristige und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des


Wirtschaftsstandorts Deutschland ausgeht“, heißt es dem „HB“-Bericht zufolge in dem Papier. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren


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können. „Angesichts der aktuellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft setzen diese kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wichtige und klare Impulse für einen Wachstumstrend“, zitiert dpa


aus dem Entwurf. Es handle sich aber nur um einen ersten Schritt, dem weitere umfassende Maßnahmen folgen müssten.  Bei dem INVESTITIONSBOOSTER GEHE ES UM SONDERABSCHREIBUNGEN FÜR


UNTERNEHMEN AUF INVESTITIONEN IN DEN JAHREN 2025, 2026 UND 2027. Die Abschreibungen von 30 Prozent sollen demnach zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 gelten. „Die verbesserten


Abschreibungsbedingungen können zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition


stärken“, heißt es im Gesetzentwurf. Dadurch sei die Maßnahme EIN „KATALYSATOR FÜR DIE INVESTITIONSPLÄNE DER UNTERNEHMEN“, zitiert das „HB“ aus dem Entwurf. Danach solle sich EINE SENKUNG


DER KÖRPERSCHAFTSTEUER anschließen. Ab dem 1. Januar 2028 solle der Steuersatz bis 2032 in fünf Schritten von 15 auf zehn Prozent reduziert werden. Zudem solle die steuerliche


Forschungszulage großzügiger ausgestaltet werden. Auch sei EINE BESONDERE ABSCHREIBUNG FÜR FIRMEN GEPLANT, DIE E-AUTOS KAUFTEN. Im Jahr des Kaufs soll eine Abschreibung von 75 Prozent


gelten. Die Regel soll für E-Autos gelten, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 neu gekauft werden. Die temporäre Begrenzung setze Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.


KLINGBEIL WIRD AUCH AUF BUNDESRAT ANGEWIESEN SEIN DAS VOLUMEN DER STEUERSENKUNGEN WACHSE ÜBER DIE JAHRE AN, SO DAS BLATT. 2025 werde die Entlastung für die Firmen auf 2,5 Milliarden Euro


beziffert. 2026 seien es 8,1 Milliarden und 2029 schließlich 11,3 Milliarden Euro. Da es sich zunächst vor allem um Abschreibungen durch den Investitionsbooster handele, WÜRDEN DIE EINNAHMEN


FÜR DEN STAAT ZEITVERSETZT SINKEN. 2025 gehe es um 630 Millionen Euro. Dies wachse dann von vier Milliarden in 2026 auf 17 Milliarden Euro in 2029 an. DIE STEUERAUSFÄLLE VERTEILTEN SICH AUF


BUND, LÄNDER UND KOMMUNEN._ _Die schwarz-rote Bundesregierung ist daher auch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Die Regierung erwartet aber an anderer Stelle DURCH EINE WIEDER


ANSPRINGENDE KONJUNKTUR MEHR STEUEREINNAHMEN. „Nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation gilt es, die Potenziale der deutschen Volkswirtschaft deutlich zu heben und wieder auf einen


nachhaltig höheren Wachstumspfad zu kommen“, heißt es in dem Referentenentwurf. Klingbeil begründet die Notwendigkeit der Steuersenkungen und damit auch Einnahmeausfälle für den Staat im


Gesetzentwurf dem Bericht zufolge so: „Die Steuerpolitik spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Wachstum und Innovation.“ _(lem)_