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Nach Syrien schiebt die Bundesrepublik derzeit nicht ab. Freiwillige Rückreisen allerdings unterstützt der Staat – und davon gibt es einige. Zuletzt sorgte ein Abschiebeversuch im
sachsen-anhaltischen Naumburg für Aufsehen und Unverständnis: Dort war laut Medienberichten Ende vergangener Woche ein zehnjähriges syrisches Mädchen während des laufenden Sportunterrichts
von Beamten abgeführt worden – unter Tränen. Die Familie des Mädchens sollte offenbar nach Bulgarien abgeschoben werden. Der Flug sei letztlich jedoch nicht zustande gekommen. Eigentlich ist
im Zusammenhang mit Syrien in Deutschland derzeit vieles ausgesetzt: Abschiebungen ins Heimatland, Entscheidungen zu laufenden Asylverfahren – nach dem Sturz des Assad-Regimes und
angesichts der unklaren Lage in dem arabischen Land wartet die Bundesregierung erst einmal ab. Überstellungen in andere EU-Länder, die für ein Asylverfahren zuständig sind, können aber
weiterhin durchgeführt werden. Mittlerweile hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zudem die Anhörung syrischer Asylbewerber wieder aufgenommen. Deutschland war laut Bamf
zuletzt das einzige europäische Land, dass diese noch nicht wieder durchgeführt hatte. Entscheidungen sind allerdings nach wie vor ausgesetzt. MEHR POLITIK SEHEN SIE HIER Gleichzeitig reisen
bereits wieder Syrer eigenständig aus. Das Bamf erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, dass es seit dem 13. Januar dieses Jahres wieder freiwillige Ausreisen organisiere, im Rahmen eines
Bund-Länder-Programms, Stichwort: REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme). „Das Programm
unterstützt Personen, die dauerhaft in ihr Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückkehren wollen“, so das Bamf. Dabei geht es um Reisekosten, eine Reisebeihilfe,
finanzielle Starthilfe sowie gegebenenfalls medizinische Kosten. In diesem Jahr sind laut der Behörde bis Mitte April 464 Personen mit REAG/GARP-Unterstützung ausgereist. Zudem, so das Bamf,
bestehe seit 2017 die Möglichkeit, freiwillig mit Unterstützung der Länder auszureisen. Nach erfolgreicher Ausreise konnte man beim jeweils zuständigen Bundesland eine teilweise
Kostenerstattung beantragen, die wiederum anteilig durchs Bamf refinanziert wurde. Im vergangenen Jahr betraf das 87 Fälle, im Vorjahr 75, in die auch das Bamf entsprechend involviert war.
Zum 31. März dieses Jahres waren laut Bamf 52.344 Asylanträge von Syrern in Deutschland anhängig, davon 51.113 Erstanträge. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt,
künftig auch wieder regulär nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, angefangen bei Straftätern. „Haft oder Heimflug“ so hatte es Dobrindt bei seiner Antrittsrede formuliert, „das ist die
Alternative für Gefährder und Straftäter.“