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------------------------- * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Die SPD will sie, Grüne und Linke ebenfalls: Eine Reform der Erbschaftsteuer
haben mehrere Parteien in ihren Programmen zur Bundestagswahl. Dabei geht es insbesondere um die Regeln für Unternehmenserben. Zwar hat die Politik diese auf Druck des
Bundesverfassungsgerichts erst vor einigen Jahren überarbeitet, doch immer noch führen sie zu fragwürdigen Verteilungseffekten. Das zeigen Berechnungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) für »Zeit Online«. Erben, die Vermögen von mehr als 20 Millionen Euro vermacht bekamen, zahlten demnach zuletzt gerade einmal 2,9 Prozent an Erbschaftsteuer. Wer
nach Abzug der Freibeträge hingegen nur zwischen 100.000 und 200.000 Euro erbte, musste im Schnitt der Jahre 2015 bis 2018 14,3 Prozent an den Staat abgeben. »Damit wirkt die Erbschaftsteuer
in der Praxis regressiv«, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach, der die Zahlen berechnete. Das heißt: Wer viel erbt, zahlt einen niedrigen Steuersatz. Wer wenig erbt, einen deutlich höheren.
Eigentlich verlaufen die Erbschaftsteuertarife progressiv: Auf ein Vermögen bis zu 75.000 Euro werden in Steuerklasse eins derzeit sieben Prozent fällig, auf solche von mehr als 26
Millionen Euro dagegen 30 Prozent. Die tatsächliche Steuerbelastung werde aber vor allem durch eine Reihe von Ausnahmeregelungen bestimmt, so Bach - insbesondere wenn Unternehmen von einer
Generation zur nächsten vererbt werden. »Die Vergünstigungen für Firmenvermögen sind exzessiv hoch«, sagte der DIW-Forscher. »Das sägt an der Legitimität der Erbschaftsteuer insgesamt.« dab