
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:
Singen/München - Reithinger-Chef Klaus Thannhuber warf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vor, vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gebracht zu haben, die ein
"wohl einmaliges Kesseltreiben" gegen seine Person zur Folge hätten.
Die vor zehn Tagen angeordnete Schließung der kleinen Privatbank mit 65.000 Kunden und Sitz im baden-württembergischen Singen beruhe auf Annahmen der BaFin, die "seit mindestens sechs
Monaten nicht mehr aktuell sind". Die Behörde wies die Anschuldigungen zurück. "Von einem Kesseltreiben kann keine Rede sein", sagte eine BaFin-Sprecherin in Bonn.
Die Finanzaufsicht hatte das Moratorium in Form eines Veräußerungs- und Zahlungsverbots unter anderem mit Verweis auf ein "unübersichtliches Unternehmensgeflecht" verhängt, in das Thannhuber
die Bank verstrickt haben soll. Dazu gab der umstrittene Geschäftsmann, der vor allem als Betreiber der Münchner Schrannenhalle bekannt ist, keinen konkreten Kommentar ab. Er sei aber
bereit, einen möglichen Verlust der Bank im Geschäftsjahr 2005 falls erforderlich "mit Hilfe von Geldgebern auszugleichen". Thannhuber ist für die Geschäfte der Bank nicht mehr direkt
zuständig, er hatte die Verantwortung dafür im März einem Treuhänder übertragen.
Der 61-Jährige wirft der BaFin vor, mit der Schließung einen Schaden in Millionenhöhe für die Anleger zu verursachen. Der Streit müsse "notfalls vor Gericht" geklärt werden. Bankschließungen
sind in Deutschland extrem selten. Als nächste Maßnahmen könnten die Insolvenz und der Entschädigungsfall eintreten. Da die Privatbank Reithinger nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds
des Bundesverbands deutscher Banken ist, wäre eine mögliche Ausgleichszahlung im ungünstigsten Fall auf 90 Prozent der Einlagen und maximal 20.000 Euro je Kunde begrenzt.