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------------------------- * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig? Die
kleinen Oppositionsfraktionen im Bundestag haben keinen Anspruch auf Stärkung ihrer Rechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine entsprechende Klage der Linken abgewiesen. Die
Bundestagsfraktion der Oppositionspartei wollte mit der Klage eine Grundgesetzänderung erzwingen. Dazu sollte die Möglichkeit erweitert werden, Gesetze beim Verfassungsgericht per
Normenkontrollklage überprüfen zu lassen. Der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wies den Wunsch ab - und verwies auf den Wortlaut des Grundgesetzes.
Normenkontrollklagen gelten als wichtiges Instrument der Opposition. Um eine solche Klage auf den Weg bringen zu können, ist laut Grundgesetz ein Quorum von 25 Prozent aller
Bundestagsabgeordneten nötig. Derzeit halten Linke und Grüne aber nur etwa 20 Prozent der Sitze im Plenum. Die Verfassungsrichter hatten bereits in der Verhandlung im Januar kritisch
hinterfragt, ob ein derart weitreichender Schritt wirklich notwendig sei. Entsprechend rechnete die Linkspartei nicht damit, dass sie sich mit ihrer Klage voll durchsetzen würde. Einen
großen Durchbruch werde es wohl nicht geben, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch zuvor im ARD-"Morgenmagazin". "Ich gehe davon aus, dass es eine Präzisierung geben wird und
dass wir in einigen Punkten auch Recht erhalten." Auch von den Grünen kam im Vorfeld Kritik an der schwarz-roten Regierung: "Es ist kennzeichnend für diese Große Koalition, wie
arrogant sie mit dem Parlament umgeht, wie schlecht sie parlamentarische Anfragen oder mündliche Fragen beantwortet", sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter vor dem Urteil. Die
Folge seien mehr Untersuchungsausschüsse als üblich, so Hofreiter. "Und das zeigt: Diese große Koalition, diese Arroganz der Macht, ist nicht gut für unser Land."
vek/dpa/Reuters/AFP