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------------------------- * * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Die Zahl der Vermisstenfälle hat 2022 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen.
Bis zum 7. Dezember dieses Jahres seien rund 104.000 Menschen als vermisst gemeldet worden, teilte das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden auf dpa-Anfrage mit. Davon sind mehr als 100.400
Fälle bereits erledigt. Im gesamten Jahr 2021 waren knapp 96.800 Menschen als vermisst registriert worden, darunter sind mehr als 95.600 erledigte Fälle. In der ausgewerteten Datenbank sind
alle Vorgänge registriert, bei denen Menschen länger als vier Stunden vermisst wurden. Demnach sind sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen und Kindern die Zahlen 2022 im Vergleich
zum Vorjahr gestiegen. So registrierte die Polizei bis zum 7. Dezember dieses Jahres gut 13.380 Vermisstenfälle von Kindern, davon gelten etwa 12.800 als erledigt. Im Gesamtjahr 2021 wurden
in Deutschland knapp 11.950 Kinder als vermisst gemeldet, davon gelten rund 11.750 Fälle als erledigt, wie aus den BKA-Daten hervorgeht. Erfahrungsgemäß erledige sich etwa die Hälfte aller
Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche, erläuterte das BKA. Binnen Monatsfrist liege die Erledigungsquote bereits bei über 80 Prozent. Der Anteil der Menschen, die länger als ein Jahr
vermisst werden, bewegt sich nach Angaben der Experten bei etwa drei Prozent. Alle Minderjährigen bis einschließlich 13 Jahre würden als vermisst betrachtet, wenn sie ihren gewohnten
Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist, erläuterte das BKA. »Solange die Ermittlungen nichts anderes ergeben, wird vorsichtshalber von einer Gefahr für das Leben oder
die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen ausgegangen.« Die Aufklärungsquote bei Vermisstenfällen von Kindern liege jährlich im Schnitt bei nahezu 97 Prozent. Unter den ungeklärten
Fällen zählten Kindesentziehungen oder sogenannte unbegleitete Flüchtlingskinder, die aus ihren Unterbringungseinrichtungen abgängig sind. »Insgesamt ist festzuhalten, dass tagtäglich zwar
viele Kinder als vermisst gemeldet werden, jedoch der Anteil der Kinder, deren Verbleib auch nach längerer Zeit nicht geklärt werden kann, sehr gering ist.« Bei Erwachsenen gehe die Polizei
nur dann von einem Vermisstenfall aus, wenn sie eine Gefahr für Leib und Leben annehmen muss. »Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht,
ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen Angehörigen oder Freunden mitzuteilen«, erläuterte das BKA. dop/dpa