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------------------------- * * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Eine Mutter soll ihre vier Jahre alte Tochter zur Bestrafung mit heißem
Wasser übergossen haben, sodass das Kind lebensbedrohliche Verbrühungen erlitt und zwölf Tage später starb. Nun muss sich die 25 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Verden wegen Totschlags
durch Unterlassen verantworten. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk sagte zum Prozessauftakt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht
komme. Als Mordmerkmale seien Habgier, Grausamkeit und die Verdeckung einer Straftat möglich. MÄDCHEN LITT UNTER ERHEBLICHEN SCHMERZEN Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, im August
2022 in Grasberg bei Bremen das Mädchen zur Bestrafung mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen zu haben – weil es in die Windeln gekotet hatte. Das Mädchen erlitt an 35 Prozent der
Körperoberfläche starke Verbrennungen. In den folgenden Tagen habe das Kind immer wieder das Bewusstsein verloren, sagte Staatsanwältin Annette Marquardt. Obwohl das Mädchen unter
erheblichen Schmerzen gelitten habe, habe die Mutter keinen Arzt aufgesucht. Die Frau soll den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen haben, um »Kosten und Schulden« durch eine ärztliche
Behandlung zu vermeiden. Die Verbrennungen seien lediglich mit Wund- und Brandsalben behandelt worden. Erst zwölf Tage später soll die Frau, die noch zwei weitere kleine Kinder hat, das
Mädchen in eine Klinik gebracht haben. Dort starb die Vierjährige noch am selben Tag. EINLASSUNG ANGEKÜNDIGT Die Verteidigung kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 6. März eine
umfangreiche schriftliche Einlassung der Angeklagten an. Die Frau sitzt seit August in Untersuchungshaft. Die Angeklagte lebte zur Tatzeit vom Vater der Kinder getrennt, er tritt als
Nebenkläger vor Gericht auf. Zur Verantwortung gezogen werden soll auch ein Bekannter der Frau. Der 17-Jährige ist vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen unterlassener Hilfeleistung
angeklagt. Er soll regelmäßig allein auf die drei Kinder aufgepasst haben und an Bestrafungsaktionen beteiligt gewesen sein. ptz/dpa