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Dieselfahrer aus Baden-Württemberg hat sich erfolgreich gegen die Stilllegung seines Fahrzeugs wegen überhöhter Abgaswerte gewehrt. Der Besitzer eines VW Amarok mit illegaler
Abschalteinrichtung hatte nicht an einer Rückrufaktion des Herstellers teilgenommen. Daraufhin hatte ihm das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises den Betrieb des Wagens untersagt und trotz
Widerspruchs und Klage den sofortigen Vollzug angeordnet. Das Landratsamt argumentierte, dass das Auto nicht der EG-Typgenehmigung entspreche. Gegen diesen Beschluss wehrte sich der
Autofahrer nun erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht gewährte dem Fahrer des Pick-ups Eilrechtsschutz, da die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit
nicht den Anforderungen genüge, so die Begründung des Gerichts. Unter anderem zeige der seit dem Bekanntwerden der Verwendung von Abschalteinrichtungen im Jahr 2015 vergangene Zeitraum, dass
keine Dringlichkeit vorliege, die den Sofortvollzug rechtfertige. URTEIL HAT BEDEUTUNG FÜR ALLE DIESELFAHRER MIT MANIPULIERTEN AUTOS Das Argument, dass nach drei Jahren Dieselskandal keine
Dringlichkeit mehr vorliege, lässt sich auf alle betroffenen Fahrzeuge anwenden. Damit erhält das Karlsruher Urteil Bedeutung für alle Dieselbesitzer mit manipulierten Motoren - und beschert
darüber hinaus dem Kraftfahrt-Bundesamt eine herbe Niederlage. Dieses hatte im Sommer Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung zur Nachrüstung gedrängt und ihnen
mit Entzug der Zulassung gedroht. Es werde "dringend empfohlen", an der Rückrufaktion "sehr zeitnah" teilzunehmen, hieß es damals in dem Schreiben des KBA an Besitzer des
VW-Modells Amarok. Der Pick-up-Truck war Ende Januar 2016 das erste Modell von VW, das wegen der Abgasaffäre in den Werkstätten nachgerüstet wurde. ene/dpa