Chef der arbeitsagentur warnt: allgemeine impfpflicht könnte für arbeitslose schlimme folgen haben

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Arbeitsagenturchef Scheele rechnet mit gravierenden Folgen für ungeimpfte Arbeitnehmer, wenn die Impfpflicht für alle kommt. Betroffene könnte es gleich doppelt treffen. Berlin/Nürnberg -


Eine allgemeine Corona*-Impfpflicht könnte gravierende Auswirkungen für Arbeitnehmer haben. Davon geht Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit*, aus. So könnten


Arbeitgeber ungeimpfte oder nicht genese Bewerber ablehnen. Voraussetzung ist jedoch, dass es eine „allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind“, sagte er


den Zeitungen der _Funke-Mediengruppe_. CORONA-IMPFPFLICHT FÜR ARBEITNEHMER: FEHLENDE IMPFUNG KÖNNTE ZU SPERRZEIT FÜHREN Doch es könnte noch schlimmer für Ungeimpfte oder Nicht-Genese


kommen. „Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“, so Scheele weiter. Eine Sperrzeit bedeutet, dass Arbeitslose für eine bestimmte


Zeit kein Arbeitslosengeld bekommen. Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, denn es gebe gegenwärtig keine entsprechende


Rechtsgrundlage. Mit Einführung einer allgemeinen Impfpflicht* werde sich die Lage allerdings ändern. „So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen


Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht,“ so Scheele CORONA-IMPFPFLICHT FÜR ARBEITNEHMER: ZAHL DER HARTZ-IV-BEZIEHER KÖNNTE STEIGEN


Das Problem dabei ist, dass Ungeimpfte, wenn sie keine neue Arbeit finden, in Hartz IV* rutschen können. Und wer keinen Job und keine Impfung hat oder will, gerät in eine Armutsfalle, denn


der Weg zurück in die Erwerbstätigkeit ist schwer. Derzeit beziehen rund 3,9 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II. Sollte die Impfpflicht kommen, könnte die Zahl steigen. Wie die


Hans-Böckler-Stiftung in einer Umfrage im Juni 2021 herausfand, ist die Zurückhaltung bei den Geringverdienern* besonders groß. Nur 49 Prozent dieser Gruppe hatten zum Umfragezeitpunkt


bereits eine erste Impfdosis. Unter den Besserverdienenden lag diese bei 71 Prozent. CORONA-IMPFPFLICHT FÜR ARBEITNEHMER: UNGEIMPFTEN DAS BETRETEN DER FIRMA VERBIETEN Ob und in welcher


Ausgestaltung es eine Corona-Impfpflicht geben wird, ist derzeit allerdings noch ungewiss. Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte erstmals über die Einführung einer


allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben beraten und


entscheiden sollen. Entschieden werden könnte nach SPD*-Planungen im März. Für Beschäftige von Krankenhäusern und Pflegeheimen wurde die Impfpflicht bereits beschlossen*. In der


SPD-Fraktion hat man die Folgen für den Arbeitsmarkt ebenfalls im Blick. „Wir prüfen gerade zusammen mit dem Bundesarbeitsministerium* sehr genau, ob wir die Impf-Nachweispflicht bei den


Arbeitgebern verankern“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Heike Baehrens der _Stuttgarter Zeitung_ und den _Stuttgarter Nachrichten_. „Es wäre wohl wirksamer als ein Bußgeld, wenn


Gesundheitsämter ungeimpften Angestellten das Betreten ihrer Firma verbieten würden - für den gesamten Arbeitsmarkt kann ich mir das aber schlecht vorstellen, eher für bestimmte Branchen und


Einrichtungen“, führte sie aus. CORONA-IMPFPFLICHT FÜR ARBEITNEHMER: GEGENWIND AUS DER FDP Es gibt auch Gegenwind gegen die Pläne. Wolfgang Kubicki hat sich gegen mögliche Folgen einer


Impfpflicht auf den Arbeitsmarkt gewandt. „Dass man Menschen in den Senkel stellt einfach aufgrund ihres Impfstatus, wird mittlerweile für mich unerträglich“, sagte der FDP*-Vize am


Sonntagabend bei _Bild-TV_. Er finde es „unverfroren, in der jetzigen Phase mit solchen Anregungen zu kommen“, so Kubicki weiter. Die Gefahr gehe doch nicht von Ungeimpften aus, sondern von


Infizierten. Man müsste also sagen: „Wer sich infiziert, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er ja seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen kann.“ Da werde Herr 


Scheele sofort erkennen, dass das kompletter Unsinn sei. _*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA_