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An diesem Freitagmorgen verabschiedet die Bundesregierung ein Infektionsschutzgesetz. Und politisch ist es ein seltsames Signal, weil: Eine Bundesregierung, die in der Corona-Krise viel
falsch gemacht hat, gönnt sich noch mehr Macht. Dies ist schon in gewisser Weise asymmetrisch – muss man sich Meriten nicht erst verdienen? Die Bundesregierung will sodann nicht nur an den
Ländern, sondern auch noch am Parlament vorbei, eine Pandemie-Politik machen, die eine drastische Einschränkung von Grundrechten zur Folge hat. Vielleicht ist das nur dreist. Vielleicht ist
es aber auch verfassungswidrig. Auf jeden Fall landet dieser Akt von Corona-Absolutismus unter der Regie Angela Merkels vor dem Bundesverfassungsgericht. Richtig so. ANZEIGE DER
CORONA-ABSOLUTISMUS: DIE BUNDESREGIERUNG HÄLT SICH EIN PARLAMENT - ES SOLLTE UMGEKEHRT SEIN Sicher: Man kann gut begründen, weshalb es ganz grundsätzlich mehr Kompetenzen für den Bund in der
Corona-Bekämpfung geben sollte. Ein Bundesland macht die Baumärkte auf, hinter der Grenze, ein paar Kilometer entfernt im nächsten Bundesland, bleiben die Baumärkte geschlossen – wer will
das den Bürgern noch erklären? Dass man, wenn man von einem ins andere Bundesland fährt, zuerst einmal googeln muss, wie man sich hier Corona-konform zu verhalten hat, erinnert an einer
Zeit, als es das Deutsche Reich noch gar nicht gab und Deutschland eine Ansammlung von Fürstentümern war. ANZEIGE Und richtig ist auch, dass Deutschland anständig regiert werden sollte. Das
höchste Verfassungsorgan ist nun einmal der Bundestag. Hier werden die Gesetze gemacht. Es ist ja nicht so, dass die Bundesregierung sich ein Parlament hält, sondern es ist umgekehrt: Das
Parlament hält sich eine Bundesregierung. Darauf hat in aller Klarheit der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert hingewiesen. Daran hat sich seitdem nichts geändert, außer dem im
Hinblick auf die Akzeptanz der Corona-Politik schädlichen Eindruck, auf das Parlament komme es nicht mehr an. ANZEIGE MEHR AUS DEM BEREICH DEUTSCHLAND Bei Trump-Treffen lauern mehrere
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03.06.2025 | 17:45 INFEKTIONSSCHUTZGESETZ: DER BUNDESTAG "ENTMACHTET SICH DAMIT QUASI SELBST" Das Infektionsschutzgesetz aber, das der Bundestag in Erster Lesung auf die
parlamentarische Reise schickt, sieht vor, dass die Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen kann, und zwar am Bundestag vorbei. Die Bundesregierung könnte dann beispielsweise eine
Corona-Testpflicht beschließen – für Schulen, für Betriebe, für Behörden. Es wäre, weil auch die Nasenstäbchen zum Einsatz kommen, ein Eingriff in das Grundrecht der körperlichen
Unversehrtheit. Die Einschränkung eines Grundrechts also – und das am Parlament vorbei? Im Ernst? ANZEIGE Dagegen wird nun erfreulicherweise Widerstand laut. Die FDP, in Gestalt ihres
Rechts-Sprechers Stephan Thomae, nennt es auf Anfrage „mindestens riskant“, wenn der Bundestag in wesentlichen Fragen umgangen werden kann. Deutlicher wird im Gespräch mit FOCUS Online der
Münchner SPD-Abgeordnete Florian Post: Das Parlament „entmachtet sich damit quasi selbst“. "ICH WAR NOCH NIE UM 21 UHR JOGGEN": AUSGANGSSPERREN UND DIE FRAGE DER FREIHEIT Und dann
ist da auch noch die Ausgangssperre, eine Maßnahme, deren Wirkung zumindest nicht erwiesen ist. Falls sie gegen Corona etwas taugt, dann ist diese Wirkung allenfalls marginal. Dazu gibt es
eine bemerkenswert flapsige Stellungnahme. Sie stammt vom Abgeordneten Johannes Steiniger von der CDU. „Ich war noch nie um 21 Uhr joggen.“ Wenigstens kam der fällige Konter prompt:
„Freiheiten, die man selbst nicht nutzt oder schätzt, kann man auch einschränken bzw. abschaffen?“, fragte FDP-Generalsekretär Volker Wissing. ANZEIGE ANZEIGE Die Liberalen lehnen
Ausgangssperren seit Monaten schon ab, aus praktischen, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen. Rechtspolitiker Thomae: „Kontakte würden dann in Privaträume verlagert, wo das
Infektionsrisiko deutlich höher ist. In der Abwägung mit der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der Bürger sind Ausgangssperren daher schlicht nicht angemessen und verfassungswidrig.“
FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner kündigte darum an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. ANZEIGE Dem schloss sich SPD-Mann Post an. „Sollte es bei dem Automatismus bleiben,
dass ab einem bestimmten Inzidenzwert Ausgangssperren verhängt werden müssen, dann sehe ich die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gewahrt“, sagte er Bild. Er habe bereits einen
Verfassungsrechtler mandatiert. MERKELS AKT DER MACHTERWEITERUNG: KEIN GESETZ VERLÄSST BUNDESTAG SO, WIE ES EINGEREICHT WURDE Der Umstand, dass das Infektionsschutzgesetz vom
sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten Olaf Scholz mitausgehandelt wurde, stört Post wenig. Die Interessen der Partei müssten hinter seinen persönlichen Zweifeln zurückstehen. Ein schöner
Hinweis auf die Freiheit des Abgeordneten ganz generell, der laut Grundgesetz nur seinem Gewissen verantwortlich ist. ANZEIGE An diesem Freitagmorgen also die Erste Lesung. Schon am
Nachmittag werden dann im Gesundheitsausschuss die Sachverständigen gehört. Die Zweite und die Dritte Lesung sind für Mitte nächster Woche avisiert. Und dann muss auch noch der Bundesrat
befasst werden. Es gilt die alte Weisheit: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingereicht wurde. Es besteht also noch Hoffnung. Sehenden Auges ein Gesetz zu verabschieden, das
große Verfassungsrisiken birgt, ist wirklich gewagt. Hoffentlich kommt Merkel mit diesem Akt der Machterweiterung nicht durch. Surftipps: MEHR ZUM THEMA CORONA IN DEUTSCHLAND _Auf dem Weg in
einen Post-Pandemie-Alltag gelten Impfungen als wichtigstes Mittel. Doch in vielen Ländern, die jetzt das Impftempo ankurbeln, steigen gleichzeitig auch die Fallzahlen. Experten warnen
schon lange vor diesem Phänomen:_ Das Impf-Paradoxon - Steigende Impfquote, steigende Fallzahlen? Das Phänomen könnte auch Deutschland drohen Dieses Video ist nicht mehr verfügbar