Merkels machterweiterung! Dieses gesetz führt in covid-absolutismus - kommentar

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An diesem Freitagmorgen verabschiedet die Bundesregierung ein Infektionsschutzgesetz. Und politisch ist es ein seltsames Signal, weil: Eine Bundesregierung, die in der Corona-Krise viel


falsch gemacht hat, gönnt sich noch mehr Macht. Dies ist schon in gewisser Weise asymmetrisch – muss man sich Meriten nicht erst verdienen? Die Bundesregierung will sodann nicht nur an den


Ländern, sondern auch noch am Parlament vorbei, eine Pandemie-Politik machen, die eine drastische Einschränkung von Grundrechten zur Folge hat. Vielleicht ist das nur dreist. Vielleicht ist


es aber auch verfassungswidrig. Auf jeden Fall landet dieser Akt von Corona-Absolutismus unter der Regie Angela Merkels vor dem Bundesverfassungsgericht. Richtig so. ANZEIGE DER


CORONA-ABSOLUTISMUS: DIE BUNDESREGIERUNG HÄLT SICH EIN PARLAMENT - ES SOLLTE UMGEKEHRT SEIN Sicher: Man kann gut begründen, weshalb es ganz grundsätzlich mehr Kompetenzen für den Bund in der


Corona-Bekämpfung geben sollte. Ein Bundesland macht die Baumärkte auf, hinter der Grenze, ein paar Kilometer entfernt im nächsten Bundesland, bleiben die Baumärkte geschlossen – wer will


das den Bürgern noch erklären? Dass man, wenn man von einem ins andere Bundesland fährt, zuerst einmal googeln muss, wie man sich hier Corona-konform zu verhalten hat, erinnert an einer


Zeit, als es das Deutsche Reich noch gar nicht gab und Deutschland eine Ansammlung von Fürstentümern war. ANZEIGE Und richtig ist auch, dass Deutschland anständig regiert werden sollte. Das


höchste Verfassungsorgan ist nun einmal der Bundestag. Hier werden die Gesetze gemacht. Es ist ja nicht so, dass die Bundesregierung sich ein Parlament hält, sondern es ist umgekehrt: Das


Parlament hält sich eine Bundesregierung. Darauf hat in aller Klarheit der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert hingewiesen. Daran hat sich seitdem nichts geändert, außer dem im


Hinblick auf die Akzeptanz der Corona-Politik schädlichen Eindruck, auf das Parlament komme es nicht mehr an. ANZEIGE MEHR AUS DEM BEREICH DEUTSCHLAND Bei Trump-Treffen lauern mehrere


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parlamentarische Reise schickt, sieht vor, dass die Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen kann, und zwar am Bundestag vorbei. Die Bundesregierung könnte dann beispielsweise eine


Corona-Testpflicht beschließen – für Schulen, für Betriebe, für Behörden. Es wäre, weil auch die Nasenstäbchen zum Einsatz kommen, ein Eingriff in das Grundrecht der körperlichen


Unversehrtheit. Die Einschränkung eines Grundrechts also – und das am Parlament vorbei? Im Ernst? ANZEIGE Dagegen wird nun erfreulicherweise Widerstand laut. Die FDP, in Gestalt ihres


Rechts-Sprechers Stephan Thomae, nennt es auf Anfrage „mindestens riskant“, wenn der Bundestag in wesentlichen Fragen umgangen werden kann. Deutlicher wird im Gespräch mit FOCUS Online der


Münchner SPD-Abgeordnete Florian Post: Das Parlament „entmachtet sich damit quasi selbst“. "ICH WAR NOCH NIE UM 21 UHR JOGGEN": AUSGANGSSPERREN UND DIE FRAGE DER FREIHEIT Und dann


ist da auch noch die Ausgangssperre, eine Maßnahme, deren Wirkung zumindest nicht erwiesen ist. Falls sie gegen Corona etwas taugt, dann ist diese Wirkung allenfalls marginal. Dazu gibt es


eine bemerkenswert flapsige Stellungnahme. Sie stammt vom Abgeordneten Johannes Steiniger von der CDU. „Ich war noch nie um 21 Uhr joggen.“ Wenigstens kam der fällige Konter prompt:


„Freiheiten, die man selbst nicht nutzt oder schätzt, kann man auch einschränken bzw. abschaffen?“, fragte FDP-Generalsekretär Volker Wissing. ANZEIGE ANZEIGE Die Liberalen lehnen


Ausgangssperren seit Monaten schon ab, aus praktischen, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen. Rechtspolitiker Thomae: „Kontakte würden dann in Privaträume verlagert, wo das


Infektionsrisiko deutlich höher ist. In der Abwägung mit der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der Bürger sind Ausgangssperren daher schlicht nicht angemessen und verfassungswidrig.“


FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner kündigte darum an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. ANZEIGE Dem schloss sich SPD-Mann Post an. „Sollte es bei dem Automatismus bleiben,


dass ab einem bestimmten Inzidenzwert Ausgangssperren verhängt werden müssen, dann sehe ich die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gewahrt“, sagte er Bild. Er habe bereits einen


Verfassungsrechtler mandatiert. MERKELS AKT DER MACHTERWEITERUNG: KEIN GESETZ VERLÄSST BUNDESTAG SO, WIE ES EINGEREICHT WURDE Der Umstand, dass das Infektionsschutzgesetz vom


sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten Olaf Scholz mitausgehandelt wurde, stört Post wenig. Die Interessen der Partei müssten hinter seinen persönlichen Zweifeln zurückstehen. Ein schöner


Hinweis auf die Freiheit des Abgeordneten ganz generell, der laut Grundgesetz nur seinem Gewissen verantwortlich ist. ANZEIGE An diesem Freitagmorgen also die Erste Lesung. Schon am


Nachmittag werden dann im Gesundheitsausschuss die Sachverständigen gehört. Die Zweite und die Dritte Lesung sind für Mitte nächster Woche avisiert. Und dann muss auch noch der Bundesrat


befasst werden. Es gilt die alte Weisheit: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingereicht wurde. Es besteht also noch Hoffnung. Sehenden Auges ein Gesetz zu verabschieden, das


große Verfassungsrisiken birgt, ist wirklich gewagt. Hoffentlich kommt Merkel mit diesem Akt der Machterweiterung nicht durch. Surftipps: MEHR ZUM THEMA CORONA IN DEUTSCHLAND _Auf dem Weg in


einen Post-Pandemie-Alltag gelten Impfungen als wichtigstes Mittel. Doch in vielen Ländern, die jetzt das Impftempo ankurbeln, steigen gleichzeitig auch die Fallzahlen. Experten warnen


schon lange vor diesem Phänomen:_ Das Impf-Paradoxon - Steigende Impfquote, steigende Fallzahlen? Das Phänomen könnte auch Deutschland drohen Dieses Video ist nicht mehr verfügbar