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Die Bischöfe halten nicht viel vom Vorschlag der Opposition, eine Volksabstimmung über das Abtreibungsrecht abzuhalten. „In so wichtigen Fragen wie dem menschlichen Leben darf man kein
Referendum ansetzen“, sagte der Erzbischof von Krakau, Marek Jędraszewski. Lesen Sie auch 03/12/2020 Die Bischofskonferenz verteidigt die vom Warschauer Verfassungsgericht verfügte
Verschärfung des Abtreibungsgesetzes gegen Kritik des Europaparlaments. Schließlich lasse sich ja auch nicht über die Frage abstimmen, ob zwei plus zwei vier ergebe, so der Nachfolger des
hl. Papstes Johannes Paul II.‘ im Amt des Krakauer Erzbischofs in einer Predigt in der Kathedrale auf dem Wawel. Der „gesunde Menschenverstand“ sage einem doch, dass „in demokratischer
Hinsicht keine Mehrheit darüber entscheiden darf, ob jemand leben darf oder nicht“. Das Verfassungsgericht hat im Oktober 2020 das Abtreibungsverbot verschärft. Daraufhin protestierten
landesweit Abtreibungsbefürworter; dabei kam es auch zu Angriffen auf Kirchen und zur Störung von Gottesdiensten. Abtreibung ist in Polen nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei,
wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist. (vatican news – sk)