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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Lesen Sie auch 09/11/2019 Kardinal Reinhard
Marx fordert eine ganzheitliche Fortschrittsidee, die nicht allein auf Gewinnmaximierung angelegt ist. Dies sagte er bei einem Vortag am Samstag in München. SOLIDARGEMEINSCHAFT Auch wenn es
vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der
Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz am Sonntag in Trier. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen: „Wir zahlen auch für Andi Scheuers
Autobahnen“, so der Bischof. Ackermann verwies dabei auch auf Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder und
Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Auch hier müsse die Solidargemeinschaft zahlen, da die einzelnen, meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden könnten. > „Wir kriegen auf jeden Fall wieder Prügel - egal was wir > entscheiden“ MÖGLICHST GERECHTES SYSTEM In der Frage nach der Höhe der
Entschädigungsleistungen erwartet der Missbrauchsbeauftragte noch harte Auseinandersetzungen. Aber dieser Streit müsse sein, und es werde sicher kein für alle Seiten zufriedenstellendes
Ergebnis geben können: „Wir kriegen auf jeden Fall wieder Prügel - egal was wir entscheiden.“ Das Ziel müsse „ein opferorientiertes und möglichst gerechtes System“ sein. Ackermann äußerte
sich beim Jahrestreffen der katholischen Journalistenschule ifp. Nach der bisherigen Regelung der Bischofskonferenz zur „Anerkennung zugefügten Leids“ erhalten Betroffene Pauschalzahlungen
von rund 5.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Bislang wurden dafür rund 9,7 Millionen Euro bewilligt. Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe unter Beteiligung von
Missbrauchsopfern hatte im September ein Empfehlungspapier vorgelegt, das für eine Neuregelung zwei Modelle vorschlägt. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300.000
Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte
dies Zahlungen von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro nach sich ziehen. Bei der vergangenen Vollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda hatten sich die Bischöfe grundsätzlich auf eine
Neuregelung der Zahlungen an die Opfer verständigt. Eine konkrete Entscheidung steht noch aus. (kna - pr)