
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:
Ohne aktive Zustimmung der Kunden dürfen Banken und Sparkassen nicht die Kontogebühren anheben. Das stellte der BGH schon 2021 klar. Trotzdem forderten nur wenige Verbraucher ihr Geld
zurück. Warum? Vier Jahre nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksam erhobenen Kontogebühren haben nur wenige Kunden Geld von ihrer Bank oder Sparkasse
zurückgefordert. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox hervor. Demnach machten nur 11 Prozent der Befragten etwaige Ansprüche geltend. Der BGH hatte im
April 2021 sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen für unzulässig erklärt. Nach diesen Klauseln galt die Zustimmung der
Kunden etwa zu einer Änderung der Kontogebühren als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist aktiv widersprachen. Zahlreiche Verbraucher hatten nach dem Urteil Anspruch auf
Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren. MINDESTENS 40 PROZENT HÄTTEN ANSPRUCH „Aus früheren Studien wissen wir, dass das Girokonto allein in den drei Jahren vor dem Urteil bei
mindestens 40 Prozent aller Kundinnen und Kunden teurer wurde“, sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier. „Unabhängig von strittigen Verjährungsfragen hätten zumindest all diese Kunden
Rückerstattungen fordern können.“ Dem Unternehmen sei keine einzige Bank bekannt, die schon vor dem Karlsruher Urteil die erforderliche Zustimmung der Kunden einholte. Im Sommer 2021 hatten
bei einer Verivox-Studie noch 82 Prozent der Befragten angegeben, gezahlte Gebühren zurückfordern zu wollen, falls sie darauf Anspruch hätten. Die Realität sieht laut der jüngsten Studie
aber anders aus. Vier von zehn Befragten kannten das BGH-Urteil demnach gar nicht. Doch auch von denjenigen, die über die Karlsruher Entscheidung Bescheid wussten, verzichteten mehr als 80
Prozent auf mögliche Erstattungsansprüche. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie
mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit
einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den
Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. WORAN LAG'S? Nur 34 Prozent
forderten der Studie zufolge deshalb keine Rückzahlungen, weil sie nach eigener Einschätzung keinen Anspruch gehabt hätten. 23 Prozent war der Aufwand zu groß, 21 Prozent waren sich nicht
sicher, ob das Urteil auch für sie gilt. 14 Prozent gaben an, die Mühe hätte sich nicht gelohnt, da es bei ihnen nicht um viel Geld ging. Und jeweils 7 Prozent hatten Angst vor einer
Kündigung ihres Kontos oder einer Belastung der Geschäftsbeziehungen zu ihrer Bank. Der BGH verhandelt heute zu einer Klage um die Rückzahlung von Gebühren der Berliner Sparkasse, die über
eine Zustimmungsfiktionsklausel erhoben wurden. Diesmal steht unter anderem die Frage im Fokus, wann die Ansprüche verjähren. Ob am Dienstag schon ein Urteil fällt, ist unklar. ©
dpa-infocom, dpa:250603-930-622299/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._