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Der Begriff der ‚illegalen Migration‘ ist unnötig stigmatisierend und sollte vermieden werden.
Bernd Kasparek, Institut für Empirische Integrations- und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität Berlin
Der Begriff „illegale Migration“ werde oft genutzt, um zu suggerieren, Migration sei illegitim und verstoße beispielsweise gegen Einwanderungs- oder Aufenthaltsgesetze, sagt Kasparek.
Das Bundesinnenministerium verweist auf seiner Website auch auf Schleuserkriminalität im Zusammenhang mit irregulärer Migration. Diese ist nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unter Strafe
gestellt.
Gerade bei Flucht werde meist die unautorisierte Grenzüberschreitung gemeint, sagt Kasparek. „Hierbei wird oftmals übersehen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreibt, dass
schutzsuchende Personen nicht wegen eines unautorisierten Grenzübertritts bestraft werden dürfen“, sagt Kasparek.
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Auch Kriege sind grundsätzlich kein ausreichender Grund. Hat ein Antrag auf Asyl keinen Erfolg, kann eine Person dennoch behelfsweise nach dem deutschen Asylgesetz (AsylG) sogenannt
subsidiär schutzberechtigt sein. Das ist der Fall bei drohender Todesstrafe, Folterung, unmenschlicher Behandlung oder auch Krieg.