Verfassungsschutz: veröffentlichung des afd-gutachtens weiter fraglich

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Wird das Gutachten zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem öffentlich gemacht? Diese Frage steht weiter im Raum. Einen Fingerzeig machte die Ex-Ministerin in ihrer Abschiedsrede.


Wird das Gutachten zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung veröffentlicht? Diese Frage befindet sich weiter in der Schwebe. „Es gibt bisher keinen neuen Stand“,


schrieb ein Sprecher des Innenministeriums. Es wird geprüft, inwieweit die Grundlagen für die Hochstufung der AfD öffentlich gemacht werden könnten. Ex-Innenministerin Katrin Lange (SPD),


die vergangene Woche zurückgetreten war, hatte angekündigt, sie wolle das Gutachten so weit wie möglich öffentlich machen. Bei ihrem Abtritt ließ sie nun durchblicken, dass es dagegen wohl


Widerstände beim Verfassungsschutz gibt. „Der Verfassungsschutz lehnt eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks auch in bereinigter Form ab“, sagte sie in ihrer Rücktrittsrede. Eine


„solche Geheimniskrämerei“ möchte sie nicht verantworten. Lange war am Freitag wegen des Streits um die Entlassung des Verfassungsschutzchefs zurückgetreten. Die 53-Jährige, die seit rund


fünf Monaten im Amt war, war in den eigenen Reihen massiv in die Kritik geraten. Ausgelöst hatte die Querelen die Mitte April erfolgte Einstufung der Landes-AfD als gesichert


rechtsextremistische Bestrebung.  Lange hatte dem Verfassungsschutzchef vorgeworfen, sie nicht rechtzeitig darüber informiert zu haben, und ihn gefeuert. Es gab dann Vorwürfe, Lange schwäche


mit ihrem Vorgehen die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes und spiele der AfD in die Hände. Lange wurde auch vorgeworfen, sie habe die Hochstufung der AfD möglicherweise hinauszögern


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