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Gegen eine 90-Jährige wird wegen versuchten Totschlags verhandelt – allerdings in ihrer Abwesenheit. Die Frau soll an Demenz leiden. Eine 90 Jahre alte Frau auf der Anklagebank: So war es
geplant in einem Prozess wegen versuchten Totschlags. Doch der Platz blieb am Montag leer. Es werde ohne die Seniorin verhandelt, beschloss das Berliner Landgericht. Sie habe vor wenigen
Tagen bei einem Besuch von Gericht, Staatsanwaltschaft und Sachverständigen im Krankenhaus des Maßregelvollzugs „auf Ansprache nicht reagiert“. Die Frau soll an Demenz leiden. Die Angeklagte
soll am Neujahrstag auf der geriatrischen Station eines Krankenhauses in Lichtenberg eine andere Patientin angegriffen haben. Erst Schläge ins Gesicht, dann habe sie der Attackierten ein
Kliniknachthemd um den Hals gebunden und fest zugezogen. Die Mitpatientin, die im Rollstuhl saß, sei bewusstlos geworden, heißt es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft. Eine
Pflegekraft habe den Angriff stoppen können, das Opfer sei reanimiert worden. VERTEIDIGERIN: „EIN GANZ TRAGISCHER FALL“ Die Staatsanwaltschaft strebt eine dauerhafte Unterbringung der
Seniorin in einer geschlossenen Einrichtung an. Die Verteidigerin sagte, als sie die zum Tatzeitpunkt 89-Jährige nach dem Geschehen kennenlernte, habe sie die Dame als gepflegt wahrgenommen,
allerdings sei die Frau verwirrt gewesen. „Es ist ein ganz tragischer Fall.“ Am 6. Juni sollen erste Zeugen befragt werden. „Man weiß wenig über meine Mandantin“, so die Anwältin. Die
Seniorin habe zuletzt allein in ihrer Wohnung in der Karl-Marx-Allee in Friedrichshain gelebt, es gebe einen Sohn und einen Enkelsohn. Viele Jahre habe sie in einem großen Werk gearbeitet.
Seit zwei Jahren sei es nach Angaben der Familie mit der alten Dame schwieriger geworden, so habe sie Sorge gehabt, Leute in die Wohnung zu lassen. Der Sohn habe zweimal das Türschloss
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unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Als die Hochbetagte ins Krankenhaus eingeliefert wurde, soll noch keine
Demenzdiagnose vorgelegen haben. Eine gerichtliche Verhandlung ist erforderlich, weil es um eine unbefristete Unterbringung geht. So war es auch vor rund zwei Monaten, als ein Prozess wegen
versuchten Mordes gegen einen 75-Jährigen begann. In einem Pflegeheim soll er seine Tochter mit einer Machete erheblich verletzt haben. Auch in seinem Fall wurde wegen einer Demenzerkrankung
ohne den Beschuldigten über eine dauerhafte Unterbringung verhandelt. Zu einem Urteil kommt es nicht. Der Mann ist inzwischen gestorben.