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Einige Patienten sollen in Brandenburg für Fahrten mit dem Rettungsdienst zahlen. Der Streit darüber schwelt weiter. Doch es gibt Bewegung in dem Konflikt. Wochen nach Beginn des Streits um
die Kostenübernahme bei Rettungsdienstfahrten ist eine Lösung des Konflikts zwischen einigen brandenburgischen Landkreisen und den Krankenkassen noch immer nicht gefunden. Es sei ein
komplexes Verfahren, Kostenkalkulationen aufzustellen, erklärte der Geschäftsführer des Landkreistages, Johannes Wagner. Keine Seite habe Schuld daran, dass die Suche nach einer Lösung
längere Zeit in Anspruch nehme. Laut Wagner gibt es ein klares Ziel: Die Fahrt mit einem Rettungswagen soll in Brandenburg für die Patienten kein Geld kosten. Darüber hatte es Anfang des
Jahres Streit gegeben. Denn seit dem 1. Januar zahlen die Krankenkassen nur noch feste Pauschalen für Rettungseinsätze, bis es eine Einigung mit den Landkreisen auf eine neue Kalkulation
gibt. Die Kreise Märkisch-Oderland, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Barnim, Oberhavel und Spree-Neiße haben bisher keine Vereinbarung mit den Kassen
über die Kosten abgeschlossen. Die Pauschalen sind nach Ansicht des Landkreistages rechtswidrig. Der Kreis Märkisch-Oderland begann Mitte März sogar damit, Gebührenbescheide an die Patienten
zu verschicken. FRIEDENSPFLICHT WURDE VERLÄNGERT Bei einem Treffen mit der Landesregierung vereinbarten die Landkreise und die Kassen Ende März eine Friedenspflicht von acht Wochen ab dem
1. April. In dieser Zeit soll es keine weiteren Gebührenbescheide für Rettungsdienstfahrten an Bürger geben. Diese Friedenspflicht ist nun bis zum 30. Juni verlängert worden. Empfohlener
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Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Die „konstruktiven Gespräche“ zwischen den Trägen des Rettungsdienstes - den Landkreisen - und den
Krankenkassen sollen weitergeführt werden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das Ministerium moderiert diese Gespräche. „Infolgedessen wird an einem weiteren neuen
Kalkulationsmodell gearbeitet. Dieses muss jedoch mit den Kassen geeint sein und rechtlich Anforderungen des Gebührenrechts entsprechen.“ Er habe „nichts Schlechtes“ zu berichten, betonte
auch der Geschäftsführer des Landkreistages, Johannes Wagner. Es habe keinen Streit gegeben, der für den langwierigen Prozess verantwortlich sei.