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Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt eine wesentliche Maßnahme der neuen Migrationspolitik für rechtswidrig. Und nun? Die Grünen sehen sich bestätigt und fordern vom Innenminister
Konsequenzen. Die Grünen fordern Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, angesichts der Gerichtsentscheidung gegen die Zurückweisung Asylsuchender auf deutschem Gebiet „unverzüglich
seine Anordnung zurückzuziehen“. „Das ist eine harte Niederlage für die Bundesregierung und sollte eine Mahnung sein, sich künftig an Recht und Gesetz zu halten und die eigenen Kompetenzen
nicht wissentlich für populistische Zwecke zu überschreiten“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, der „Rheinischen Post“. Bundeskanzler Friedrich
„Merz und Dobrindt wollten mit dem Kopf durch die Wand und sind damit krachend gescheitert.“ GEWERKSCHAFT DER POLIZEI SIEHT SICH BESTÄTIGT Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht sich in
ihrer Skepsis bestätigt. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass die jetzt eingeführten Verfahrensweise, Zurückweisung von Asyl- und Schutzersuchenden, juristisch stark umstritten ist“, sagte
der Vorsitzende des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Roßkopf, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Zurückweisung von Asylsuchenden bei
Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet in einer Eilentscheidung für rechtswidrig erklärt. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied es.
Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach Einführung der neuen Regelung am 9. Mai mit dem Zug eingereist, am Bahnhof Frankfurt (Oder) gestoppt und dann nach Polen zurückgeschickt
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