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Auch im offenen Vollzug gelten klare Regeln. Zwei Häftlinge in Berlin sollen jedoch besondere Freiheiten genossen haben. Ein Vollzugsmitarbeiter soll deswegen vor Gericht kommen. Für Burger
und Pizzabrötchen soll ein Gefängnismitarbeiter in Berlin Häftlinge bevorzugt haben. Die Staatsanwaltschaft hat den 58-Jährigen nach längeren Ermittlungen wegen Bestechlichkeit angeklagt,
wie ein Sprecher mitteilte. Der Mann soll zwei Häftlingen im offenen Vollzug ermöglicht haben, verspätet in die Haftanstalt zurückzukommen und in zwei Fällen Handys einzuschmuggeln. Im
offenen Vollzug können Insassen tagsüber die Gefängnisse verlassen, etwa um arbeiten zu gehen, Beratungstermine wahrzunehmen oder die Familie zu besuchen. Bei Verstößen wie einer verspäteten
Rückkehr können sie aber schnell zurück in den geschlossenen Vollzug verlegt werden. AUCH ZWEI EX-HÄFTLINGE ANGEKLAGT Die angeklagten Vorfälle liegen laut Anklage schon einige Jahre zurück
und sollen sich zwischen November 2018 und Januar 2019 in der Haftanstalt im Bezirk Spandau ereignet haben. Laut Staatsanwaltschaft führten erst umfangreiche, teils verdeckte Ermittlungen
zu dem Justizvollzugsbediensteten und zwei inzwischen 32 und 48 Jahre alten Straftätern. Die Häftlinge, die wegen Bestechung angeklagt sind, haben ihre Strafen laut Staatsanwaltschaft
inzwischen verbüßt. Ob der beschuldigte Vollzugsbeamte noch tätig ist, konnte der Sprecher nicht sagen. _(dpa)_ Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von
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