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------------------------- * * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Müssen Banken unzulässig erhobene Kontogebühren zurückzahlen? Ja, hat nun
der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil dürfte Bank- und Sparkassenkunden stärken. Der Umstand, dass ein Kunde die zu Unrecht erhobenen Gebühren mehr als drei Jahre lang
widerspruchslos zahlte, führe nicht dazu, dass die Sparkasse das Geld behalten dürfe, urteilte der Senat in Karlsruhe. Eine bei Energielieferungsverträgen angewandte sogenannte
Dreijahreslösung des BGH finde hier keine Anwendung. Im konkreten Fall hatte die beklagte Sparkasse ohne die aktive Zustimmung eines Kunden Anfang 2018 begonnen, Gebühren für dessen
Girokonto zu erheben. Der Kontoinhaber legte dagegen im Juli 2021 Widerspruch ein – und forderte anschließend vor Gericht eine Rückzahlung der von 2018 bis 2021 erhobenen Entgelte. Der BGH
gab der Klage nun in vollem Umfang statt. Die Sparkasse hatte die Gebührenerhebung auf eine Zustimmungsfiktionsklausel gestützt. Demnach gelten Änderungen der Vertragsbedingungen als
akzeptiert, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Der BGH erklärte bereits 2021 solche Klauseln – die damals viele Banken und Sparkassen nutzten – für unwirksam.
KEINE VERTRAGLICHE EINIGUNG ZWISCHEN SPARKASSE UND KUNDEN Trotzdem hatte der Kläger in den Vorinstanzen zunächst keinen Erfolg. Das Landgericht Ingolstadt argumentierte, der Kunde habe
aufgrund der Dreijahreslösung keinen Anspruch auf Rückzahlung, da er der Gebührenerhebung erst mehr als drei Jahre später widersprach. Der BGH sah das jetzt anders. Der Senat hob das
landgerichtliche Urteil auf und entschied unter anderem: Dem Kläger stehe eine Rückzahlung in voller Höhe von 192 Euro zu. Die Sparkasse habe die Entgelte ohne Rechtsgrundlage vereinnahmt,
sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung. Da die Klausel in ihren Geschäftsbedingungen unwirksam war, gelte stattdessen das Gesetz. Demnach habe es keine
vertragliche Einigung zwischen der Sparkasse und dem Kunden gegeben. eru/dpa/AFP