Doping im radsport: schumacher fein raus, lehner erwartet fuentes-aussage

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- Die sportliche Zukunft von Schumacher ist nach erneuten Doping-Verdächtigungen zwar ungewiss - noch hat der Radprofi jedoch Grund zur Hoffnung. Der jüngste Amphetamin-Fund, den der


Radprofi selbst publik machte, kann sportrechtlich nicht als Doping gewertet werden, da die Regeln des Weltverbandes UCI die Einnahme von Amphetaminen ausdrücklich nur in der Wettkampfphase


verbieten. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) wertete das Testergebnis nicht als Doping-Fall, weil Amphetamine auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada außerhalb der


Wettkampfzeit nicht aufgeführt seien. "Die WM in Stuttgart war Schumachers letzter offizieller Wettkampf in der zurückliegenden Saison. Da zwischen dem WM-Rennen und der


Polizeikontrolle nach Schumachers Unfall mehr als eine Woche liegen, ist davon auszugehen, dass die Amphetamine weder im Rahmen eines Wettkampfes, noch in einer Wettkampfvorbereitungsphase


in Stefan Schumachers Körper gekommen sind", hieß es in der heute Abend verbreiteten Begründung des Verbandes. Der BDR habe "keine sportjuristische Handhabe" und müsse sich


auch nach Rücksprache mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an die UCI-Richtlinien halten, sagte eine Verbandssprecherin auf Anfrage.


Auch von Schumachers Team Gerolsteiner, das am kommenden Dienstag offiziell die neue Mannschaft präsentieren will, drohen dem 26-Jährigen zunächst keine Konsequenzen. "Es gibt keine


öffentliche Reaktion. Mein Anwalt hat mich angehalten zu sagen: Das ist eine Privatangelegenheit des Herrn Schumacher", sagte Teamchef Hans-Michael Holczer, dem arbeitsrechtlich die


Hände gebunden sein dürften, seinen Top-Angestellten fristlos zu entlassen. Bei seiner Alkoholfahrt nach den Titelkämpfen in Stuttgart, die am 7. Oktober an einem Gartenzaun in seiner


Heimatstadt Nürtingen endete, hatte der WM-Bronzemedaillengewinner auch Amphetamine im Blut. Das ergaben nach Auskunft eines von Schumacher beauftragten Medienbüros Untersuchungen der


Polizei. Laut Schumacher-Manager Heinz Betz wurde die Alkoholfahrt im Auto mit einem zehnmonatigen Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von 10.000 Euro geahndet. Schumacher beging


Fahrerflucht. Schumacher selbst will "nicht die geringste Ahnung" haben, wie die Spuren des Aufputschmittels Amphetamin in sein Blut gekommen sind. "Ich kann nichts anderes


sagen, auch wenn ich weiß, dass dies keine sehr gute Begründung ist. Das Einzige, was ich ganz sicher weiß: Ich habe keine Drogen wissentlich zu mir genommen", erklärte Schumacher, der


vor der WM mit verdächtigen Blutwerten aufgefallen war, die nach seiner Darstellung durch eine Durchfall-Erkrankung entstanden waren. Die UCI hatte das Aufputschmittel Amphetamin, auf das


auch Jan Ullrich im Mai 2002 in der Trainingsphase positiv getestet und anschließend sechs Monate gesperrt wurde, 1967 auf die Doping-Liste gesetzt. Die Ahndung bei Amphetamin-Gebrauch wurde


aber 2004 an den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada angepasst und modifiziert. So steht das Aufputschmittel Amphetamin zwar auf der Verbotsliste der Wada, jedoch lediglich in


Wettkampfphasen. FRANKE-ANWALT LEHNER ERWARTET FUENTES-AUSSAGE Im Rechtsstreit mit Ullrich erwartet Werner Frankes Anwalt Michael Lehner die Zeugenaussage des spanischen Doping-Arztes


Eufemiano Fuentes in diesem Jahr. "Die Aussage von Fuentes wird in 2008 kommen", sagte Lehner heute. Derzeit würden die Unterlagen auf Spanisch übersetzt und dann Fuentes


zugestellt. "Dann wird man sehen, ob sich Fuentes zunächst auf das Zeugenverweigerungsrecht beruft", sagte Lehner. Sein Mandant, der Heidelberger Molekularbiologe und


Anti-Doping-Kämpfer Werner Franke, habe den vom Hamburger Landgericht geforderten Auslagenzuschuss von 1000 Euro bezahlt. Das Gericht hatte im November entschieden, dass Fuentes in Spanien


als Zeuge vernommen werden soll. Lehner bedauerte, dass der Fall nur langsam vorankomme. "Es ist das gute Recht von Jan Ullrich, sich verzögernd zu verhalten", sagte der


Heidelberger Anwalt. DER NEUE WADA-CODE Für schwerwiegende Erstverstöße wie systematisches Doping oder Verhinderung der Aufdeckung von Vergehen wurde die Sperre von zwei auf vier Jahre


angehoben. Drei Verstöße gegen die Meldepflicht ("Missed Tests") binnen 18 Monaten führen zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren. Nach einer positiven A-Probe wird eine


provisorische Suspendierung des Athleten ausgesprochen. Die B-Probe muss spätestens sieben Tage später analysiert sein. In Einzelfällen können besondere Umstände berücksichtigt werden und


flexiblere Strafen verhängt werden. Eine Strafminderung kann z.B. gewährt werden, wenn ein Athlet beweisen kann, dass eine verbotene Substanz ohne Verschulden in seinen Körper gelangt ist.


Außer Sperren können zusätzlich Geldbußen verhängt werden. Die Kronzeugenregelung ist erweitert worden. Wenn ein Athlet die Aufdeckung von Dopingverstößen Dritter substantiell mit


Detailinformationen unterstützt, kann die Sperre um bis zu 75 Prozent reduziert werden. Eine Verkürzung bis um die Hälfte wird eingeräumt, wenn ein Athlet Doping gesteht, bevor er positiv


kontrolliert wurde. Der neue Welt-Anti-Doping-Code, beschlossen auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Madrid Mitte November 2007, ist seit dem 1. Januar 2009 gültig. Die "Deklaration


von Madrid" verpflichtet alle Organisationen des Sports, ihre Statuten dem neuen Code anzugleichen. Gleichzeitig werden alle Regierungen aufgerufen, die Unesco-Konvention gegen Doping


zu unterzeichnen und damit den Code als universell verbindlich anzuerkennen. Ullrich hatte Franke per Einstweiliger Verfügung untersagt, weiterhin zu behaupten, dass der Ex-Radprofi Fuentes


vor zwei Jahren 35.000 Euro zur Anschaffung illegaler Substanzen gezahlt habe. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat mittlerweile eine Ullrich-Überweisung an Fuentes von 25.000 Euro bestätigt,


weitere Gelder sollen nach Spanien geflossen sein. Ullrich hat stets bestritten, Kunde von Fuentes gewesen zu sein und jemals gedopt zu haben. Neun bei Fuentes gelagerte Blutbeutel -


insgesamt 4,5 Liter - wurden durch eine DNA- Analyse allerdings eindeutig dem Tour-de-France-Sieger von 1997 zugeordnet. _fpf/dpa_