Meinung: geldwäsche: dringende ermittlungsmassnahmen - kolumne von thomas fischer

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Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde. DER WAHLKAMPF Ach ja, der Wahlkampf! Fiebrig wankt das Land dem Freedom Day am 26. September entgegen. Schicksalswahl, Scheideweg, Abschied.


Jetzt ist, das zeigen schon die sieben schwäbischen Kanzlerkandidaten, alles möglich. Nun gut: Das muss man verstehen: Deutschland ist verwirrt. Wir haben soeben leider erstmals seit 76


Jahren einen Krieg verloren, hatten die Flucht aus Kabul so schlecht vorbereitet wie einst Napoleon die seine aus Moskau und sind jetzt echt beleidigt, dass die mützentragenden Taliban sich


nicht für 20 Jahre Brunnenbauen bedanken. Da wird der Außenminister aber mal superböse! Jedenfalls muss irgendwas her, was die Laune ein bisschen hebt. Ich sage nur: Ein Skandal, ein


Skandal! Allerdings ist noch nicht recht klar, wo er sitzt und wem das Volk mit einem extrem spannenden Untersuchungsausschuss drohen könnte. EINE PRESSEMITTEILUNG Eine Meinung dazu hat die


Staatsanwaltschaft (StA) Osnabrück (OS). Sie hat dem Volk am 10. September mitgeteilt, dass »Beamte der zentralen Kriminalinspektion Osnabrück… die Amtsräume des Bundesministeriums der


Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchsucht« haben. Leider stimmte das nicht ganz, die zentralen Kriminalinspektoren haben überhaupt


nichts durchsucht, sondern an der Pforte höflich mitgeteilt, dass das Amtsgericht Osnabrück es ihnen erlaubt habe, falls es denn erforderlich sein sollte. War es aber nicht. Die


Ministerialen für Finanzen und des Verbraucherschutzes gaben ihnen all die Geheimnisse, von denen man zuvor nur ahnen konnte: Eine Auswertung der StA »hatte ergeben, dass es zwischen der


Financial Intelligence Unit (FIU) und den Ministerien umfangreiche Kommunikation gab« (Pressemitteilung vom 10. September). Das ist nun allerdings nicht sehr sensationell: Die FIU ist eine


dem BMF nachgeordnete Behörde, und sie ermittelt in Sachen, die in die Zuständigkeit des BMJV fallen. Da kommt es schon mal vor, dass es Kommunikation gibt. Warum aber? Worum ging es? Wir


suchen unter »Ziel der Durchsuchung« in der PM und finden: »ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden


waren«. Oha! Zwei Minister in Entscheidungen eingebunden! Ob und gegebenenfalls inwieweit! Es rasseln die Ketten und klicken die Handschellen; der Wahltag naht! Nun stellt sich dem


rechtsunterworfenen Bürger die Frage: Was könnte wohl die StA Osnabrück darüber zu forschen haben, »ob und inwieweit« Minister in Entscheidungen einer nachgeordneten Behörde eingebunden


waren? Hat der Leitende Oberstaatsanwalt einen kleinen Absichtsbericht an seine vorgesetzte Dienststelle gerichtet, in dem stand, dass er einen Untersuchungsausschuss in Berlin plane? Gibt


es irgendeinen Tatverdacht? Oder sagen wir: zureichende Anhaltspunkte, welche die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen »die Leitung« gebieten (Paragraf 152 Absatz 2 StPO)? Nö,


irgendwie nicht: Die StA Osnabrück »ermittelt seit 2020 gegen die FIU«. Will sagen: gegen unbekannte Personen, die möglicherweise (!) eine Strafvereitelung im Amt (Paragraf 258a StGB) durch


Unterlassen (Paragraf 13) begangen haben könnten. Das sagen, wie wir in gut unterrichteten Medien gelesen haben, »viele Polizeibeamte« und »Fahnder« und Staatsanwälte und natürlich vor allem


das Financial Crimes Enforcement Network (FinCen), dessen »Files« herausgekriegt haben, dass in Deutschland schon wieder und immerzu die »Bekämpfung« der Geldwäsche »versagt«, was man schon


daran sehen kann, dass in Berlin eine Goldmünze »geraubt« und 80 Immobilien des Clans der Clane beschlagnahmt wurden. GELDWÄSCHE An dieser Stelle muss man leider ein weiteres Mal sagen, was


»Geldwäsche« eigentlich ist. Ja, zugegeben: Es ist auch, wenn ein Panzerknacker mit zehn Millionen in kleinen Scheinen beim örtlichen Juwelier vorfährt und 500 Kronjuwelen gegen Cash kauft.


Das Gesetz (Paragraf 261 StGB) sieht das etwas weniger glitzernd: Geldwäsche ist das Verbergen, Verheimlichen oder Sichverschaffen von irgendwelchen (!) Gegenständen (!), die aus


irgendeiner (!) Straftat stammen. Sie haben richtig gelesen: Seit diesem Jahr ist's vorbei mit der Exklusivität der Mafia und der Taliban und so weiter: Jede Straftat reicht! Nun muss


man noch wissen oder einfach glauben, dass es stimmt: dass in Deutschland, dem »Paradies« der Geldwäscherei, »bis zu 100 Milliarden Euro« jährlich gewaschen (siehe oben) werden. Das sind


einhunderttausend Millionen. Im Jahr. Das sagen Fachleute, die es wissen müssen, weil sie es selbst geschätzt haben. Da reichen natürlich ein paar Rammo-Ferraris nicht aus. Da müssen wir uns


alle ranhalten und mithelfen. Denn aus 100 Milliarden werden, durchmischt mit all den übrigen 96 Prozent des Bruttosozialprodukts, flugs 1000 Milliarden geldwäschetaugliche »Gegenstände«:


»Kontamination« nennt das die Kriminalistik. Zehn Prozent aus Straftaten stammender Wert reichen aus, um 100 Prozent selbst zum »herrührenden Gegenstand« zu machen. Und das jedes Jahr, seit


Menschengedenken! Haben Sie, liebe Leser, eine Vorstellung davon, was da zusammenkommt? Ich sage es Ihnen: alles! Alles ist verseucht! Unsere ganze schöne legale Welt ist durchseucht von den


Verbrechenserlösen unserer Brüder, Schwestern und Vorfahren, vom fuggerschen Sklavenkapital über die geraubten Schätze des Völkermords bis zur Steuerhinterziehung ihres Gemüsehändlers des


Vertrauens und zur Schwarzarbeit Ihrer Reinigungskraft. Geldwäsche, wohin das Auge blickt. Sie ist übrigens auch dann strafbar, wenn sie nicht vorsätzlich, sondern grob fahrlässig begangen


wird! Und sagen Sie mir nicht, dass Sie nach Lektüre dieses Absatzes nicht fahrlässig seien, wenn Sie in Ihren Geldbeutel schauen! Was tun? Ich schlage vor: das Geld abschaffen! Also nicht


nur die Scheine und Münzen, sondern einfach alles! Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen, sprach Warren Buffett, und das Kind Thunberg spielte die Harfe dazu. Oder


anders: Einfach die Kriminalität abschaffen. Das ist die praxisnahe Lösung der FinCen, des FBI und der Financial Action Task Force (FATF). Früher – die Ältesten werden sich erinnern –


gab's das nicht. Da war Hehlerei strafbar. Heute bekämpfen wir die Geldwäsche rund um die Uhr, und sie wird mehr und mehr und mehr. 144.000 Verdachtsanzeigen im Jahr 2020. 95 Prozent


von Banken. Meldepflichtig sind inzwischen irgendwie fast alle, die mit Geld in Berührung kommen. Die Notare sträuben sich derzeit noch ein bisschen, natürlich um der Geheimnisse und des


Vertrauens der Klienten willen. Aber das ist eine Frage der Zeit und des Wollens. Strafverteidiger dürfen übrigens das Drogen- und Mafiageld ruhig als Honorar annehmen, sagt das


Bundesverfassungsgericht, solange sie das nur »billigen« und nicht ganz, ganz sicher wissen. Fragen Sie nicht, warum: Es hat etwas mit der Unzumutbarkeit von anderen zu tun; wir haben


vergessen, was es war. Und wie man an der Statistik sieht, kommt Geldwäsche durch Strafverteidiger ja auch gar nicht vor. GEHEIM! Zurück nun in die Ministerien und dort gleich zur


verdächtigen »Leitung«. Will sagen: der Staatssekretär, der beamtete, der »Vertraute« des Kandidaten, das spirituelle Mastermind. Er hat, wie man lesen kann, einen Twitteraccount und ein


eruptives Mitteilungsbedürfnis. Nachdem schon die deutsche Verteidigungsministerin via Twitter mitteilt, der Krieg in Mali sei auch nicht mehr, was er mal gewesen sei, und müsse mal »auf den


Prüfstand«, steht der Staatssekretär mit der Social-Media-mäßigen Staatsverwaltung nicht hinten an und haute einen Teil des amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses in das Universum, auf


dass das Volk sehe, dass nicht Olaf, sondern das Schicksal gemeint gewesen sei. Das ist in der Sache irgendwie richtig und triellmäßig allemal geboten, aber leider von Paragraf 353d StGB


nicht gern gesehen: Wer Teile von strafrechtlichen Ermittlungsakten »im Wortlaut« öffentlich macht, bevor sie verhandelt worden sind, macht sich strafbar. Nun mag man fragen: wieso


eigentlich nur, wenn der Wortlaut mitgeteilt wird? Das ist ein Geheimnis des Gesetzgebers, über das sich die Professoren den Kopf zerbrechen; wir lassen es offen. Eine andere Frage ist, wer


durch das Verratsverbot eigentlich geschützt werden soll. Im Zweifel, sagt hM (herrschende Meinung), die Rechtspflege vor voreiligen Schlüssen. Nun ja: Eine kleine indirekte Rede einbauen,


und schon ist es nicht mehr strafbar. Da bleibt nicht viel Schutz übrig. Eine Variante wäre: Geschützt sind die Beschuldigten vor unangemessener Öffentlichkeit der Beschuldigung. Dann müsste


man in diesem Fall sagen: Das Ziel des Staatssekretärs (StS) war es offenkundig, darauf hinzuweisen, dass die StA Osnabrück ihn selbst oder den Minister als Elefanten bezeichne, obwohl sie


doch nur Mücken, allenfalls Mäuse seien. Der Schutzeffekt des Paragrafen 353d StGB bleibt hier also denkbar klein. Umso schöner, dass die StA Osnabrück mit der vollen Härte des Osnabrücker


Gesetzes zuschlägt und den StS vor sich selbst schützt! Eine Strafverfolgungsbehörde wie aus dem Bilderbuch! Bleibt noch die schreckliche Strafvereitelung durch die total versagende FIU. Das


hat natürlich noch nie jemand geahnt. Bei 100 Milliarden Euro pro Jahr muss schon ganz schön viel vereitelt worden sein in den letzten 30 Jahren! Ein winziges Tröpflein auf einem sehr


großen heißen Stein ist es, was da einmal mehr mit großem Tamtam gejagt und vorgeführt wird und zischend in den Himmel empordampft. Wer jetzt meint, dass in der FUI lauter furchtbare


Mafiahelfer sitzen oder auch, wie die investigativen Sheriffs schon wieder herausgefunden haben, lauter unqualifizierte Faulpelze, irrt sich. Es ist alles viel schlimmer: nämlich ganz


normal. Die Geldwäsche-»Bekämpfung« verhindert weder die Mafia noch die Schwarzarbeit, nicht den Terrorismus und nicht den Diebstahl. Sie ist der Traum der Kanzlerkandidatin und aller


Menschen, die guten Willens sind, und der Polizei. Ich weiß ja, dass das keiner wissen will, aber es stimmt trotzdem. TASKFORCE! Also was ist nun dran am Skandal? Ich würde mal sagen:


ziemlich wenig, außer dass ein paar extrem wichtige Spin-Doctores ein paar Fädchen spinnen. Und dass sich ziemlich viele ordentliche Beamte instrumentalisieren lassen für das bisschen


Wichtigkeit. Dabei ist es natürlich auch schon wieder alles egal, weil ja schon die Nachricht, wer was nicht gesagt hat, eine Nachricht ist, die es mindestens in die »Tagesthemen« schafft.


Ich glaube gar, wenn ich's mir recht überlege, die Kanzlerkandidaten haben gefordert, dass die Geldwäsche sofort aufhören soll. Ja, Wahnsinn! _Hinweis: In einer früheren Version dieses


Textes war »FATF« irrtümlich als Abkürzung für »Financial Agency Task Force« angegeben worden. Tatsächlich handelt es sich um die »Financial Action Task Force«. Zudem hieß es zunächst,


Deutschland habe erstmals seit 66 Jahren einen Krieg verloren. Wir haben die Fehler korrigiert._