Herzkranker junge: aussergerichtliche einigung mit klinik in giessen

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Im Streit um die Behandlung eines herzkranken Jungen, der dringend ein Spenderorgan braucht, gibt es einen Vergleich zwischen den Eltern und dem Uni-Klinikum in Gießen. Die Parteien


einigten sich vor dem Landgericht darauf, dass in den kommenden vier Wochen Mediziner anderer Kliniken den fast Zweijährigen untersuchen können. Wenn sie eine Möglichkeit für eine


Herztransplantation sehen, sollen sie das Kind als Patient übernehmen. Die Eltern hatten geklagt, damit ihr Sohn auf die Warteliste für ein Spenderorgan kommt. Die Ärzte hatten das wegen


eines schweren Hirnschadens des Jungen abgelehnt. Der Rechtsstreit ist aber noch nicht endgültig beigelegt. Wenn kein anderes Transplantationszentrum für den Jungen gefunden wird, müssen die


Richter entscheiden. Der Junge war zu einer Herztransplantation aus der Türkei nach Gießen gebracht worden. Kurz vor dem Transport aus Istanbul Ende März erlitt er allerdings einen


Kreislaufstillstand und dadurch einen nach Einschätzung der Ärzte irreversiblen Hirnschaden. rls/dpa