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Im Streit um die Behandlung eines herzkranken Jungen, der dringend ein Spenderorgan braucht, gibt es einen Vergleich zwischen den Eltern und dem Uni-Klinikum in Gießen. Die Parteien
einigten sich vor dem Landgericht darauf, dass in den kommenden vier Wochen Mediziner anderer Kliniken den fast Zweijährigen untersuchen können. Wenn sie eine Möglichkeit für eine
Herztransplantation sehen, sollen sie das Kind als Patient übernehmen. Die Eltern hatten geklagt, damit ihr Sohn auf die Warteliste für ein Spenderorgan kommt. Die Ärzte hatten das wegen
eines schweren Hirnschadens des Jungen abgelehnt. Der Rechtsstreit ist aber noch nicht endgültig beigelegt. Wenn kein anderes Transplantationszentrum für den Jungen gefunden wird, müssen die
Richter entscheiden. Der Junge war zu einer Herztransplantation aus der Türkei nach Gießen gebracht worden. Kurz vor dem Transport aus Istanbul Ende März erlitt er allerdings einen
Kreislaufstillstand und dadurch einen nach Einschätzung der Ärzte irreversiblen Hirnschaden. rls/dpa