
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:
------------------------- * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig? Es ist
die Horrorvorstellung vieler Autofahrer, plötzlich um das Leben eines anderen Menschen kämpfen zu müssen. Viele fürchten, dabei Fehler zu machen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen
verunsicherter Verkehrsteilnehmer: KANN ICH ALS ERSTHELFER FÜR FEHLER BESTRAFT WERDEN? Der einzige Fehler, für den Unfallzeugen bestraft werden können, ist tatenlos zuzusehen und nicht
wenigstens Rettungskräfte zu alarmieren: Für unterlassene Hilfeleistung sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft vor, sagt Verkehrsjuristin Yasmin Domé vom Auto
Club Europa (ACE). Sofern ein Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz also auszuschließen sind, hat er nichts zu befürchten - auch nicht wegen
Sachbeschädigung, wenn er zum Beispiel ein Kleidungsstück eines Verletzten zerreißt. Entstehen dem Helfer Schäden wie Blut auf der Kleidung, müssen dafür laut Domé Unfallverursacher, Opfer
oder als letzte Instanz die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen. IN WELCHER REIHENFOLGE SOLLTE ICH HELFEN? Vier von fünf Menschen in Deutschland können diese Frage laut dem Deutschen
Roten Kreuz (DRK) nicht richtig beantworten. Korrekt ist: * Unfallstelle absichern, * Überblick verschaffen, * Notruf absetzen, * Erste Hilfe leisten. "An erster Stelle steht immer die
Eigen- und Fremdsicherung", sagt Ralf Sick, Bereichsleiter Erste Hilfe in der Bundesgeschäftsstelle der Johanniter-Unfall-Hilfe. Immer wieder kommt es vor, dass Ersthelfer im
Straßenverkehr wegen fehlender oder unzureichender Absicherung verletzt oder sogar getötet werden. WIE KANN MAN DEN ZUSTAND VON VERLETZTEN EINSCHÄTZEN? "Schon auf den ersten Blick kann
man anhand von Aussehen, Position und Verhalten des Betroffenen viel über dessen Zustand erkennen", sagt Sick. Liegt ein Verletzter regungslos da, sollten Helfer zunächst versuchen, ihn
durch lautes Ansprechen und leichtes Rütteln an der Schulter aufzuwecken. Gelingt das nicht, muss die Atmung kontrolliert werden. "Dazu beugen Sie sich zur Person nieder und prüfen, ob
Sie an Ihrer Wange die Atemluft spüren, ob Sie Atemgeräusche hören und ob sich der Brustkorb hebt und senkt", erklärt Sick. Wenn der Bewusstlose atmet, wird er in die stabile
Seitenlage gebracht - atmet er nicht, sind Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich. WIE GING DAS NOCH MIT DER WIEDERBELEBUNG? Als Faustregel gilt: 30-mal auf den Brustkorb drücken, 2-mal
beatmen und wieder von vorn. "Der Betroffene liegt dabei mit entblößtem Oberkörper auf dem Rücken und Sie knien daneben. Platzieren Sie den Ballen einer Ihrer Hände in der Mitte des
Brustkorbs, stabilisieren Sie diese Hand mit der anderen", so Sick. Dann senkrecht von oben mit durchgestreckten Armen vier bis fünf Zentimeter tief und ungefähr zweimal pro Sekunde
drücken. Bewusstlose in einem Unfallauto müssen für die Wiederbelebung aus dem Fahrzeug geholt werden. Wer sich vor der Mund-zu-Mund-Beatmung ekelt, kann sie weglassen. Wirklich wichtig ist
die Druckmassage. WELCHE VERLETZUNGEN SOLLTE MAN ALS ERSTES VERSORGEN? "Die Versorgung stark blutender Wunden ist wichtiger als die eines Knochenbruchs", sagt DRK-Bundesarzt Peter
Sefrin. Auch bei der Wundversorgung sollten Helfer zuerst an den Eigenschutz denken und die Handschuhe aus dem Verbandkasten anziehen. Da Verunglückte durch einen Schock plötzlich ohnmächtig
werden können, sollten sie bei der Behandlung sitzen oder liegen. Vor Unterkühlung, die selbst bei Sommerhitze droht, schützt die Rettungsdecke aus dem Verbandkasten. Die Decke hat laut
Sick obendrein eine wertvolle psychologische Wirkung: Sie gibt Geborgenheit und bietet Schutz vor den Blicken Schaulustiger. DARF MAN VERUNGLÜCKTEN MOTORRADFAHRERN DEN HELM ABNEHMEN?
"Man muss", sagt Sefrin. Nur so können bewusstlose Biker richtig versorgt werden. "Auch ein Aufkleber am Helm, dass der Motorradfahrer die Helmabnahme nicht wünscht, darf
einen nicht davon abhalten", sagt Sick. Kopf und Hals des Unfallfahrers sollten möglichst wenig bewegt werden - am besten gelingt das zu zweit, und zwar so: Visier und Kinnriemen
öffnen, danach den Kopfschutz längs vom Körper weg vorsichtig abziehen, bis sich der Hinterkopf fassen und abstützen lässt. Dann kann der Helm ganz heruntergezogen werden. WAS TUN, WENN ICH
ALLEIN MEHRERE VERLETZTE VORFINDE? So schnell wie möglich den Notruf absetzen. "Schauen Sie danach, wer aus Ihrer Sicht am dringendsten Ihre Hilfe benötigt", rät Sick.
"Versuchen Sie auch, Leichtverletzte zu motivieren, anderen zu helfen." Wer bei einem Unfall glimpflich davongekommen ist, steht oft trotzdem unter Schock. Da können konkrete
Hinweise, was zu tun ist, hilfreich sein. WIE OFT SOLLTE MAN SEINE ERSTE-HILFE-KENNTNISSE AUFFRISCHEN? Die Johanniter empfehlen alle zwei Jahre einen Wiederholungskurs, DRK-Arzt Sefrin rät
zu Abständen von drei bis fünf Jahren. Dabei lässt sich das Erste-Hilfe-Wissen auffrischen, erweitern und vor allem anwenden - laut Ralf Sick ein wesentlicher Punkt: "Wer sich
praxissicher fühlt, geht beherzter und selbstsicherer an einen Notfall heran." Die Bereitschaft zu helfen ist dann höher. Von Christoph Walter, dpa