Polen: donald tusk ruft nach urteil des verfassungsgerichts zu protesten auf

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------------------------- * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Das polnische Verfassungsgericht hat geurteilt, EU-Recht sei in Teilen nicht


mit polnischem Recht vereinbar. Der Justizstreit zwischen Warschau und der Europäischen Union (EU) dürfte damit weiter eskalieren. Der ehemalige EU-Ratspräsident und polnische


Oppositionsführer Donald Tusk hat nun zu Protesten gegen ein umstrittenes Urteil des Verfassungsgerichts seines Landes aufgerufen. »Ich rufe alle, die ein europäisches Polen verteidigen


wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen«, schrieb er am Donnerstagabend auf Twitter. »Nur gemeinsam können wir sie stoppen.« Tusk ist


kommissarischer Vorsitzender von Polens größter Oppositionspartei, der liberalkonservativen Bürgerplattform. Polens Verfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass bestimmte Elemente


des EU-Rechts gegen die polnische Verfassung verstoßen. Damit gab es nationalem Recht den Vorrang vor EU-Recht. Diese Entscheidung stieß in Brüssel auf ein negatives Echo. Sie heizt den


Konflikt zwischen der EU-Kommission und Warschau um die Reform des polnischen Justizsystems weiter an. BRÜSSEL REAGIERT BESORGT Polens nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen


seit Jahren um. Kritiker werfen ihr vor, Richter unter Druck zu setzen. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und


Klagen beim EuGH eingereicht. Nach dem Urteil könnte die EU-Kommission ein neues Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staaten auf den Weg bringen, das zur Kürzung der


EU-Mittel für Polen führen könnte. Auch milliardenschwere EU-Corona-Hilfen für Polen sind wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken bislang nicht freigeben. Brüssel werde »alle Mittel« ausschöpfen,


damit das EU-Recht in Polen gewahrt bleibe, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Donnerstag. Das Prinzip, wonach EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe, sowie der bindende


Charakter von Entscheidungen der EU-Justiz seien zentral für den Staatenbund. asc/dpa