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Es ist die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor der anstehenden Bürgermeisterwahl. Auch wenn die drei Kandidaten von CDU, SPD und Grünen, jeweils Vorsitzende ihrer Fraktion, an manchen
Stellen unterschiedlicher Meinung sind, bleibt die Stimmung im Bürgertreff gelöst. Einstimmigkeit herrscht im Parlament beim letzten Punkt der Tagesordnung: einer Resolution zur Änderung des
Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Den Schöneckern geht es konkret um den Teo-Markt in Oberdorfelden. Die Resolution haben bereits zahlreiche andere Standortkommunen verabschiedet. Schöneck
– Hintergrund: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat vor Kurzem entschieden, dass die Mini-Supermärkte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Doch gerade diese Tage sind für
das Unternehmen die umsatzstärksten. Es steht zu befürchten, dass der Selbstbedienungsmarkt in Oberdorfelden wegen Umsatzeinbußen wieder abgezogen werden könnte. Die Gemeindevertreter sind
sich einig: Die Regelung zu den Ladenöffnungszeiten ist nicht mehr zeitgemäß und muss geändert werden. Sie schließen sich der Resolution an. GEMEINDE TRITT INITIATIVE ZU MEHR
SELBSTBESTIMMUNG IM VERKEHRSRECHT BEI Eine Mehrheit findet sich an diesem Abend auch für den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden – mehr Selbstbestimmung im
Verkehrsrecht“, der sich bereits 1034 weitere Städte und Gemeinden angeschlossen haben. Konkret geht es darum, dass Kommunen unter anderem selbst entscheiden dürfen sollen, ob innerorts
Tempo 30 eingeführt wird. Bündnis 90/Die Grünen haben den Beitritt bereits zum zweiten Mal auf die Tagesordnung setzen lassen. „Wir erwarten, dass die Straßen wesentlich sicherer werden und
die Lärmbelastung für die Anwohner sinkt“, begründet Fraktionschef Wolfgang Seifried. In Schöneck könnten dadurch beispielsweise Sicherheit, Lärmsituation und Attraktivität der Hauptstraße
in Büdesheim verbessert werden. Die FDP stimmt gegen den Beitritt. „Unserer Meinung nach müssen nicht alle Hauptverkehrsstraßen im Ort Tempo 30 sein, das hemmt nur die Fließgeschwindigkeit“,
argumentiert Anke Pfeil. Zustimmung gibt es diesmal jedoch auch von der SPD. „Wir sind dafür, dass Kommunen mehr Handlungsspielraum gegeben wird. Allerdings muss man im konkreten Fall genau
hinschauen“, betont der Fraktionsvorsitzende Walter Rauch. Mit 21 Ja- zu 10 Nein-Stimmen sowie zwei Enthaltungen ist der Beitritt beschlossen. KITA-GEBÜHREN STEIGEN AB 1. APRIL 2024 Eine
längere Diskussion entspinnt sich um die Erhöhung der Kita-Gebühren. Im Oktober hatten die Gemeindevertreter beschlossen, eine Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten im Erziehungsdienst
einzuführen. Finanziert werden soll diese zu 75 Prozent über eine Grundsteueranhebung, 25 Prozent müssen jedoch von den Eltern über die Betreuungsgebühren finanziert werden. Greifen soll die
Neuregelung ab dem 1. April. So weit so gut. Allerdings ist Ende vergangenen Jahres ebenfalls beschlossen worden, die Kita-Gebühren in ein stufenloses Modell umzuwandeln. Dafür ist eine
weitere Neuberechnung notwendig. Das würde Wolfgang Seifried den Eltern gerne ersparen. Sein Vorschlag: Die Arbeitsmarktzulage zunächst nur über die Grundsteuer finanzieren und die Gebühren
erst anpassen, wenn das neue Modell erarbeitet wurde. Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) erklärt, dass das so einfach nicht möglich ist. „Die Grundsteuer ist genau berechnet. Wir hätten dann
eine Deckungslücke.“ Walter Rauch (SPD) und Carina Wacker (CDU) betonen zwar, dass zwei Satzungsänderungen hintereinander unglücklich sind, dass die politische Entscheidung zur Deckung der
Arbeitsmarktzulage aber bereits gefallen sei. „Für die Diskussion über die Neugestaltung des Gebührenmodells sollten wir uns auch etwas mehr Zeit nehmen“, sagt Rauch. Der Erhöhung wird
schließlich mehrheitlich – gegen die Stimmen der Grünen – zugestimmt. WEG ZWISCHEN TALACKER UND BUSHALTESTELLE: WASSERBEHÖRDE WILL NUR BRÜCKE GENEHMIGEN Emotionaler wird es beim Thema
hochwassersichere Ertüchtigung des Wegs zwischen Talacker und Bushaltestelle „Brücke“ in Büdesheim. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss dazu rückgängig zu machen. Auf Vorschlag der
Freien Wähler hat die Verwaltung die Wegeführung auf einem Damm mit Durchlässen zur Abführung des Hochwassers und die Verlagerung des Weges auf einen Steg prüfen lassen. Die Wasserbehörde
des Main-Kinzig-Kreises hatte dem Ganzen jedoch eine Absage erteilt. Grund: der Weg verläuft durch das Überschwemmungsgebiet der Nidder. Die einzige für diesen Bereich denkbare und
genehmigungsfähige Lösung wäre eine Brücke, die die Nidder samt Überschwemmungsgebiet überspannt, was natürlich sehr teuer wäre. Das will die Wahlalternative Schöneck nicht akzeptieren und
im Bauausschuss noch mal über die Angelegenheit diskutieren, am liebsten mit Vertretern des Main-Kinzig-Kreises. „Sicherlich mag es sich um ein Überschwemmungsgebiet handeln, aber es war
bisher noch immer genug Luft, bevor ein Hochwasser bis auf den Gehweg oder die Straße steigt. Dass die Nidder in diesem Bereich ein reißendes Gewässer sein soll, das Schwemmgut mit sich
führt und eventuelle offene Verrohrungen unter dem Weg verstopfen könnte, ist unvorstellbar“, begründet Gernot Zehner. Auch für Arthur Unkrich (FWG) ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen. „Wir sind der Meinung, dass der ursprüngliche Antrag im Geschäftsgang bleiben muss“, sagt er. Ihm sei es wichtig, die Entscheidung der Behörde zu verstehen, denn er könne sie
nicht nachvollziehen. Im Bauausschuss wird nun weiter über das Thema gesprochen. _(Von Mirjam Fritzsche)_