Corona-regeln nicht eingehalten: schulleiterin suspendiert - gericht: zu recht - news4teachers

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DÜSSELDORF. DAS VERWALTUNGSGERICHT DÜSSELDORF HAT DIE SUSPENDIERUNG EINER GRUNDSCHULLEITERIN WEGEN MEHRFACHER NICHTBEACHTUNG VON VORSCHRIFTEN ZUR BEKÄMPFUNG DES CORONAVIRUS BESTÄTIGT. DAS


GERICHT LEHNTE AM MONTAG LAUT EINER MITTEILUNG DEN EILANTRAG DER SCHULLEITERIN AB. DIE FRAU WOLLTE DAMIT GEGEN DAS AUSGESPROCHENE VERBOT DER FÜHRUNG IHRER DIENSTGESCHÄFTE VORGEHEN. DAS


GERICHT BEGRÜNDETE SEINE ENTSCHEIDUNG MIT MEHREREN VERSTÖSSEN DER SCHULLEITERIN AUF DEM GELÄNDE DER SCHULE. Die Lehrerin habe dort wiederholt keine medizinische Maske getragen und sich


«eigenmächtig» über die Verpflichtung hinweggesetzt, wöchentlich Selbsttests bei allen in Präsenz in der Schule tätigen Personen durchzuführen. Im April habe sie die Eltern benachrichtigt,


dass sie die Testung der Schüler ausgesetzt habe und die Eltern gebeten, dies im Testzentrum vorzunehmen. Es gebe Hinweise, dass die Frau auch andere Schutzvorkehrungen wie das Lüften der


Klassenzimmer nicht beachtet habe. Die von ihr vorgelegten ärztlichen Atteste, wonach sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könne, seien unzureichend. _dpa_ > Gericht: Pflicht 


von Lehrern zur Aufsicht von Selbsttests rechtens