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Bei vielen Grundeigentümern sind bereits die ersten Bescheide zur Grundsteuer angekommen. Wer Einspruch einlegen möchte, sollte sich beeilen. Hier gibt es das Musterschreiben. München/Berlin
– Die neue Grundsteuer sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für hitzige Diskussionen. Erst machten die Formulare zur Grundsteuererklärung Probleme, jetzt droht den Finanzämtern
eine Welle an Einsprüchen. Denn: Wer innerhalb der vierwöchigen Frist einen Fehler in einem der Bescheide entdeckt, sollte auch unbedingt Einspruch einlegen. Selbiges gilt, wenn die
angesetzten Werte für zum Beispiel Bodenrichtwert, Mietwert oder Wohnfläche für unrechtmäßig gehalten werden, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt). GRUNDSTEUER: MUSTERSCHREIBEN FÜR DEN
EINSPRUCH Wer also Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und oder auch gegen den Grundsteuermessbescheid einlegen möchte, muss das unbedingt schnellstmöglich erledigen. Wird die Frist
versäumt, so werden die Bescheide bestandskräftig. Auch wichtig zu wissen: In dem ersten Einspruch muss noch keine Begründung enthalten sein, diese kann auch nachgereicht werden. Doch wie
formuliert man einen solchen Einspruch? Hierfür hat der BdSt folgendes Musterschreiben erstellt, womit Grundeigentümer ganz individuell ihr eigenes Einspruchsschreiben erstellen können:
GRUNDSTEUER-EINSPRUCH: DAS IST DIE FOLGE Ein solcher Einspruch führt dann vorerst dazu, dass die beiden angefochtenen Bescheide nicht rechtskräftig werden. Sie werden laut Steuerzahlerbund
aber trotzdem die Grundlage für den endgültigen Grundsteuerbescheid 2025 werden. „Es ist davon auszugehen, dass das Finanzamt den Einspruch nach einer Anhörung zurückweisen wird“, schreibt
der BdSt. Dann bleibt nur noch die Klage vor dem Finanzgericht. Wichtig zu wissen: Ein Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Nur sofern man einen Steuerberater oder einen Anwalt
hinzuzieht, könnte es teuer werden. Auch eine Klage wäre mit Kosten verbunden.