Steuererklärung noch nicht erledigt? Welche fristen jeder kennen sollte

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STEUERERKLÄRUNG NOCH NICHT ERLEDIGT? DIESE ABGABEFRISTEN MÜSSEN SIE JETZT BEACHTEN Mittels Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater kann man die Erklärung für das Steuerjahr 2022 noch


fristgerecht bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Was gilt darüber hinaus? Die Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit. So viel vorneweg: Ist man nicht verpflichtet, eine


Steuererklärung abzugeben, hat man vier Jahre Zeit, freiwillig eine Erklärung einzureichen und sich eine eventuelle Steuererstattung zu sichern, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH)


grundsätzlich informiert hat. Das heißt: „Bis Ende 2024 können Sie noch die Steuererklärungen 2020, 2021, 2022 und 2023 zum Finanzamt senden.“ WANN IST DIE ABGABEFRIST WIEDER REGULÄR AM 31.


JULI? Wer dagegen zur Abgabe verpflichtet ist und die Steuererklärung selbst erstellt, muss sich an bestimmte Stichtage halten. Die VLH erklärt die Hintergründe und warum aktuell noch eine


Sonderregelung gilt: „In der Regel muss die Steuererklärung seit 2019 jedes Jahr bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein – also immer sieben Monate nach dem Veranlagungszeitraum. Der


Veranlagungszeitraum ist das Jahr, für das Sie die Steuererklärung machen, zum Beispiel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.“ Doch in Folge der Corona-Pandemie hatten Steuerzahler bis


zum 31. Oktober 2022 Zeit, ihre Steuererklärung 2021 beim Finanzamt abzugeben, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Regierung habe damals mit dem “Vierten Corona-Steuerhilfegesetz” auch


gleich Verlängerungen für die darauffolgenden Jahre beschlossen. „Die Steuererklärung für 2022 musste bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein und die Steuererklärung für 2023 bis zum


31. August 2024. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hingegen endet wieder ganz normal am 31. Juli 2025“, informierte die VLH in ihrer Mitteilung (Stand: 29. Februar 2024). BIS WANN


MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG SPÄTESTENS ABGEGEBEN WERDEN? Gut zu wissen: Fällt der Steuerstichtag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebe er sich auf den Montag nach dem Wochenende, so die


VLH. Das sei zum Beispiel am 30. September 2023 der Fall gewesen; da dieser Tag ein Samstag war, verschob sich die Abgabefrist der Steuererklärung 2022 auf den 2. Oktober 2023. Das Gleiche


passiere nun in diesem Jahr, wenn die Steuererklärung 2023 am 31. August 2024 beim Finanzamt sein soll, so die Fachleute: „Da auch der 31. August 2024 ein Samstag ist, verschiebt sich die


Frist auf den nächsten Werktag. Das ist dann Montag, der 2. September 2024.“ WIE LÄSST SICH SOGAR DIE STEUERERKLÄRUNG 2022 NOCH FRISTGERECHT ABGEBEN? Welche Fristen gelten unterdessen, wenn


sich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein um die Steuererklärung kümmert? Der Abgabetermin für die Steuer-Profis sei zwar „in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres“, wie


die VLH zu den Hintergründen grundsätzlich informierte – aber auch hier greife noch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Konkret bedeutet das: Mittels Steuerberater oder


Lohnsteuerhilfeverein kann man die Erklärung für das Steuerjahr 2022 noch fristgerecht bis zum 31. Juli 2024 einreichen, wie die Fachleute betonen. Für die Steuererklärung für das Jahr 2023


sei mit der Abgabe zudem „bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!)“ Zeit, dann ist folglich der 2. Juni 2025 entscheidend (denn falle der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebe er sich


wiederum jeweils auf den Montag nach dem Wochenende), und für die Steuererklärung für das Jahr 2024 habe man mittels eines Steuerprofis voraussichtlich noch „bis 30. April 2026“ Zeit. Wer es


sich ganz einfach machen will, kann alternativ zum Steuerberater auf bestimme Software zurückgreifen _(werblicher Link)_. Das Programm erledigt zwar die wesentliche Arbeit – ist aber eben


wie der Steuerberater nicht kostenlos. WAS PASSIERT, WENN MAN DEN STEUERSTICHTAG VERPASST? Wird die Deadline überschritten, muss man mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Darauf hat unter


anderem die Lohnsteuerhilfe Bayern hingewiesen. Dieser ist seit 2019 gesetzlich festgelegt – und beträgt je Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Zahlen muss


man den Verspätungszuschlag auch dann, wenn man eine Rückerstattung erhält. Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung


beantragen. Dafür braucht es jedoch triftige Gründe. Ein möglicher_ _Grund hierfür könnte zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt sein, so die Verbraucherzentralen.