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Für Hunde und Pferde gibt es jeweils eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht. Schäden, die Kleintiere wie Meerschweinchen, Katzen oder Kanarienvögel anrichten, sind über die private
Haftpflicht abgedeckt. Manchmal macht eine extra Tierhalterhaftpflicht dennoch Sinn. Die mit einem Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein
Einkauf zustande, erhalten wir eine PROVISION - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos * AUCH KLEINTIERE KÖNNEN SCHADEN ANRICHTEN. * KLEINTIERE SIND IN DER PRIVATEN HAFTPFLICHT VERSICHERT. *
EINE EXTRA TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG KANN SICH LOHNEN. Im Rahmen der Haftpflichtversicherungen besteht zwischen Katzen, Hunden und Pferden ein großer Unterschied. Hunde und Pferde
können im Rahmen einer Tierhalterhaftpflicht, auch Tierhalterhaftpflichtversicherung genannt, abgesichert werden. Eine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung für Katzen und andere
Kleintiere wird dagegen nicht standardisiert angeboten. Sie sind traditionell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung des Besitzers mit eingeschlossen. ANZEIGE WARUM DIE
TIERHALTERHAFTPFLICHT WICHTIG IST Dennoch gibt es viele unterschiedliche Situationen, in denen Tiere Schäden anrichten können. Dabei ist es grundsätzlich egal, um was für eine Art Tier es
sich handelt. In jedem Fall trägt der Besitzer die Verantwortung und muss für den Schaden aufkommen. Egal, ob ein Hund einen Jogger verletzt oder ein Pferd, einen Zaun beschädigt. Die
gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Gerade bei Personenschäden können bei Unfällen schnell hunderttausende Euro anfallen, da nicht nur Schmerzensgeld,
sondern auch Krankenhaus- und Arztkosten übernommen werden müssen. Ist der Verletzte gar arbeitsunfähig, trägt der Schadenverursacher, in diesem Fall der Tierhalter, die Kosten des
Verdienstausfalls. In diesen extremen Beispielen springt die Tierhalterhaftpflicht ein. ANZEIGE MEHR AUS DEM BEREICH VERSICHERUNGEN Prien plant neues Pflegegeld: So könnten Sie bald mehr als
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TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Bei kleinen Tieren wird die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Schaden anrichten, nicht so hoch eingeschätzt. Dazu gehören zum Beispiel Katzen, Mäuse,
Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen. Eventuelle Schäden durch diese Kleintiere sind im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Dies gilt in der Regelsogar auch für Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben, Hühner, Geflügel und Bienen. Zur Absicherung dieser Tiere benötigt man nur dann eine Tierhalter
Haftpflichtversicherung, wenn sie zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten werden. ANZEIGE TIERHALTERHAFTPFLICHT FÜR EXOTISCHE KLEINTIERE Ein Trend, der sich in den letzten
Jahren immer weiter verbreitet, ist die Haltung von exotischen Tieren in einem Terrarium. Dazu gehören beispielsweise Schlangen, Skorpione, Spinnen und Leguane. In diesen Fällen bietet es
sich an, mit der Versicherung eine individuelle Vereinbarung über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu treffen. Aber auch Affen oder Raubkatzen sollten in jedem Fall extra versichert
werden. DIESE KOSTEN TRÄGT DIE TIERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG * Personenschäden * Sachschäden * Vermögensschäden Neben der Übernahme der genannten Schäden, die in den meisten Fällen umgehend
reguliert werden, kümmert sie sich die Tierhalterhaftpflicht auch darum, nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren. Sollte der entstandene Schaden also nicht vom eigenen Tier verursacht worden
sein, tritt sie notfalls sogar als eine Art Rechtsschutzversicherung auf und setzt das Recht des Versicherungsnehmers durch. VIDEO: SPAZIERGÄNGER STÖSST AUF VOGELSPINNE In einem Wald in
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