Ana de Armas: Fans dürfen klagen, weil sie aus Film »Yesterday« geschnitten wurde - DER SPIEGEL

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Ana de Armas beim 79. Internationalen Filmfestival in Venedig


Zwei Männer aus den USA verlangen eine hohe Summe vom US-Filmstudio Universal, weil ein Filmtrailer irreführend war – die Schauspielerin Ana de Armas kam zwar darin vor, nicht aber im Film.


Aus diesem wurde sie nachträglich herausgeschnitten.


Ein Richter in Kalifornien hat die Klage zugelassen, weil ein Trailer als Werbung einzuordnen sei und somit dem Recht der Werbung und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unterliege. »Im


Kern ist ein Trailer Werbung, die darauf ausgelegt ist, einen Film zu verkaufen, indem den Verbrauchern eine Vorschau des Films geboten wird.« Universal ist der Rechtsauffassung, Filmtrailer


unterliegen dem weitreichenden Schutz der Meinungs- und Äußerungsfreiheit.


Dem Filmstudio zufolge sei es nicht ungewöhnlich, dass Filmsequenzen aus dem Trailer im Film nicht zu sehen sind. Indem diese Klage zugelassen werde, könnten Zuschauer im Anschluss an einen


Film behaupten, er haben den Erwartungen aus dem Trailer nicht entsprochen. Der Richter schränkte ein, dass es lediglich um Szenen gehe, die zwar im Trailer, nicht aber im Film zu sehen


seien.


Im Fall des »Yesterday«-Trailers sei es plausibel, dass die Zuschauer erwarten würden, dass de Armas eine bedeutende Rolle in dem Film spiele. Er erzählt die Geschichte eines jungen Mannes,


der nach einem Fahrradunfall aufwacht und feststellt, dass sich niemand auf der Welt an die Beatles zu erinnern scheint. De Armas spielt eine potenzielle Freundin des Protagonisten. Ihre


Rolle wurde nachträglich herausgeschnitten, weil es dem Testpublikum nicht gefallen habe, dass der Hauptdarsteller sich von der weiblichen Hauptrolle ab- und de Armas Charakter zuwendet.


Ana de Armas beim 79. Internationalen Filmfestival in Venedig